Bestellt, bezahlt, aber Lieferung bleibt aus

Hallo,
kann man grundsätzlich im folgenden Fall vom Kauf zurücktreten?

Käufer bestellt bei einem Onlineshop ein EDV-Artikel. Überweist die Summe noch am selben Tag. Einen Tag darauf erhält der Käufer eine Mail vom Verkäufer das die Ware per DHL Express (Paketnr wird angegeben) versandt wurde, und innerhalb von 1-2 Tagen ankommen sollte. Nach 10 Tagen ist immer noch nichts da. Auf der Webseite von DHL, sowie nach telefonischer Anfrage bei der DHL, erhält der Käufer immer die gleiche Antwort: „Keine Daten verfügbar“

Laut der DHL hat sich der Verkäufer darum zu kümmern wo die Ware abgeblieben ist. Der Verkäufer soll einen Suchauftrag bei der DHL in Auftrag geben. Dieses wird jedoch vom Käufer nicht begrüßt, da der Artikel z. B. ein Geschenk werden soll und nicht mehr lange warten möchte.

Somit beschwert sich der Käufer beim Verkäufer. Denn im Kaufrecht der BRD gibt es eine einfache Regel: Käufer kauft/bezahlt, Verkäufer übergibt die Ware. Im Grunde genommen egal wie, hauptsache die bezahlte Ware geht vom Verkäufer zum Käufer. Oder sehe ich das falsch?

Was passiert aber nun wenn der Verkäufer die Schuld widerrum der DHL gibt, und sich nicht weiter darum kümmert. Fast, den der Verkäufer sendet eine Eidesstattliche Versicherung an den Käufer, der diese unterschreiben soll, um zu bestätigen das dieser die Ware tatsächlich nicht erhalten hat. Aber wieso soll der Käufer etwas unterschreiben was unsinnig ist, da die DHL ja eine Zustellung nicht bestätigen kann, da nie passiert. Ohne Zustellung kann der Käufer auch nichts bekommen haben. Nun ist es verständlich das eine Kunde fast keine Lust mehr auf den Artikel hat (es gibt ja die Konkurrenz, die gibt es immer…)

Wie könnte nun der Käufer vom Kaufvertrag (der eigentlich nicht vollständig zustande kam, da Ware nicht erhalten) zurücktreten?

Oder ist in diesem Fall gar kein Vertrag zustande gekommen?

Wie erreicht man hier nun eine Rücküberweisung der Kaufsumme?

Wie sollte sich der Käufer in folgenden Fällen verhalten:

  1. Käufer möchte die Ware immer noch haben, aber ohne die EV zu unterschreiben (weil ja von der DHL nichts zugestellt, und der Käufer generell keine EV’s unterschreiben möchte)? Wie kommt er also an die Ware?
  2. Käufer möchte vom Vertrag zurücktreten (bzw. das Geld wieder haben)? Wie? Was ist zu beachten?

Danke,
Nic

Hallo Nicole,

am einfachsten wäre es doch, vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, das dir bei Fernabsatz zur Verfügung steht. Dafür hast du aber nur 14 Tage Zeit - ist die Frist noch einhaltbar?

Levay

Hallo,

Dafür hast du aber nur 14 Tage Zeit - ist die Frist
noch einhaltbar?

Fängt die Frist nicht erst mit Erhalt der Ware an?

Gruß,

Myriam

Dafür hast du aber nur 14 Tage Zeit - ist die Frist
noch einhaltbar?

Fängt die Frist nicht erst mit Erhalt der Ware an?

Du hast Recht: § 312 d II BGB.

Dann scheint mir der Widerruf wirklich die einfachste Lösung zu sein. Die Fragestellerin kann sich das Produkt woanders besorgen und auf jeden Fall dad Geld zurückverlangen.

Levay

Hi,

der DHL gibt, und sich nicht weiter darum kümmert. Fast, den
der Verkäufer sendet eine Eidesstattliche Versicherung an den
Käufer, der diese unterschreiben soll, um zu bestätigen das
dieser die Ware tatsächlich nicht erhalten hat. Aber wieso
soll der Käufer etwas unterschreiben was unsinnig ist, da die
DHL ja eine Zustellung nicht bestätigen kann, da nie passiert.

Was für ein Problem ist es, die EV zu unterschreiben? Wenn er Käufer die Ware nicht erhalten hat, kann er dies doch ruhig bestätigen: Selbst wenn ein Beleg von DHL mal auftauch wo ein Nachbar unterschrieben hat…

Zudem: Warum ist das Unterschreiben der EV unsinnig? Nur weil eine Firma die Unterlagen verschlampert hat?

Grüße
Wolfgang