Bestellte Ware kommt nicht

Hallo zusammen,
folgende Situation:

Der Kunde K möchte gerne eine Jacke kaufen, die seiner alten sehr ähnlich ist. Weil der Verkäufer V keine passende im Laden hat, schlägt er K vor, daß er ja seine alte Jacke nachmachen lassen kann. Das ganze würde zwei bis drei Wochen dauern.
Der Kunde ist einverstanden, läßt seine alte Jacke im Laden und zahlt die Hälfte des Preises für die neue Jacke an.
Nach zweieinhalb Wochen will K die beiden Jacken abholen, V sagt aber, daß es wohl noch zwei Wochen dauern wird, bis sie fertig ist; die neue Jacke würde bei einer Firma den Niederlanden geschneidert werden.
Da K zwei Tage spaeter in eine andere Stadt umzieht, wird vereinbart, daß V anruft, sobald die Jacken da sind und diese dann per Post an K schickt. V meldet sich drei Wochen lang nicht. Auf Nachfrage von K verspricht V, daß die Jacken in der folgenden Woche kommen werden und er sich melden werde. Nichts dergleichen geschieht. Das wiederholt sich mehrmals. Etwa drei Monate nach der Bestellung Jacken kommt K wieder in die Stadt. Zwei Wochen zuvor ruft er bei V an und sagt, daß er seine alte Jacke, die einen hohen persönlichen Wert für ihn hat, wiederhaben möchte, unbhängig davon, ob die neue fertig ist oder nicht. Es wird versprochen, dass er sie bekommen wird.
Als K im Laden von V steht, beteuert V wie leid es ihm tut, daß die Jacke noch nicht da ist. Diesmal wird sogar ein konkretes Datum genannt, wann sie da sein wird. Es wird vereinbart, daß V die Jacke per Post an K schicken wird. Als drei Wochen nach dem konkreten Datum nichts passiert ist, ruft K den V nochmals an, wieder mit dem gleichen Ergebnis: V beteuert, daß die Jacke bald kommen werde.

Seit der Bestellung der Jacke sind fast sechs Monate vergangen. K wird bald wieder in der Stadt sein um F zu besuchen. K möchte vor allem seine alte Jacke zurückhaben.

Meine Fragen:
Ich nehme an, daß K ein Recht darauf hat, seine Jacke und die Anzahlung wiederzubekommen. Was konkret muss er tun, um dieses Recht durchzusetzen?
Hat K sonst irgendwelche Rechte (Anzahlung mit Zinsen zurück, Minderung des Kaufpreises für die neue Jacke, falls diese jemals angefertigt wird?)

Vielen Dank, Lina

Ein Recht an der alten Jacke hat der Besteller sowieso. Sie ist ja nur Vorlage, kein Pfand oder dergleichen.

Das Geld kriegt man nach Fristsetzung zur Erfüllg und, wenn diese dann fruchtlos verstreichen ist, Rücktrittserklärung wieder.

Levay

Servus Lina,

die Essentials hat Dir Levay schon genannt.

Hier noch einer zum Trost, den ich mir von Salcia Landmann ausgeliehen habe:

In ähnlicher Situation sagt der Kunde zum Schneider, als er das Stück endlich in der Hand hat: „Was soll dieser Preis? Gott der Gerechte hat gebraucht sechs Tage für zu machen die ganze Welt, und Sie brauchen e halbes Jahr für e Anzug??“ Der Schneider: „Nu - schauen Sie an die Welt - und schauen Sie an diese Hose!“

In diesem Sinne

MM

Ein Recht an der alten Jacke hat der Besteller sowieso. Sie
ist ja nur Vorlage, kein Pfand oder dergleichen.

Das Geld kriegt man nach Fristsetzung zur Erfüllg und, wenn
diese dann fruchtlos verstreichen ist, Rücktrittserklärung
wieder.

Vielen Dank erst mal.
Muss die Fristsetzung schriftlich erfolgen, oder reicht ein Anruf? Was kann der Besteller tun, wenn auch die Fristsetzung nichts hilft? Muendlich wurde ja schon oefter Fristen gesetzt.

Levay

Muss die Fristsetzung schriftlich erfolgen, oder reicht ein
Anruf? Was kann der Besteller tun, wenn auch die Fristsetzung
nichts hilft? Muendlich wurde ja schon oefter Fristen gesetzt.

Levay

Bei der Sachlage geh ich mal davon aus, daß nur beweisbare Fristsetzung hilft.

Ciao
Wolfgang