Bestellter Artikel bei amazon

Guten Tag!

Ein bei amazon bestellter Artikel kam nicht an und ist nicht mehr lieferbar. 4 Monate sind rum, amazon möchte das Geld nicht mehr zurück erstatten - ist es rechtens, bzw. was kann ich noch tun?

Danke vorab!

Hast Du direkt bei Amazon oder bei einem Anbieter der über Amazon seine Waren verkauft, gekauft und wieso vergehen darüber 4 Monate bis zum abschlägigen Bescheid von Amazon?
ramses90

Bescheid war da, aber ich habe spät reagiert.

Ruf mal die Hotline an und versuch die gnädig zu stimmen:
0800 3638469
Wenn das nicht geht, wirste damit leben müssen denn es steht ja sicher in den Statuten von Amazon was passiert, wie jetzt bei Dir, wenn der Käufer ab einem bestimmten Zeitraum nicht reagiert. ramses90

Weil?

Warum gilt die regelmäßige Verjährung nicht?

Alles dürfte an der Frage hängen, ob neristoin als Verbraucher (§ 13 BGB) gehandelt hat, so dass ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vorliegt (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB).

Hat der Schuldner das zur Leistung einer Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache (§ 243 Abs. 2 BGB). Hinsichtlich der Lieferung der Sache ist Amazon Schuldner. Das seinerseits Erforderliche hat Amazon getan, wenn es die Ware zum Versand aufgegeben hat (es sei denn, die Lieferung sollte mit dem eigenen Lieferdienst erfolgen). Konsequenz ist, dass, wenn die Übergabe der Ware wegen Verlustes auf dem Versandweg nicht mehr möglich ist, Amazon nicht mehr liefern muss, selbst wenn es gleichartige Waren noch gibt. Denn der Anspruch auf Besitzverschaffung an dieser einen Sache ist nicht mehr möglich, und der Anspruch auf eine Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB).

Wenn aber der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB nicht zu leisten braucht, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB), hier also auf die Zahlung. Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt, also die Zahlung erfolgt ist, kann das Geleistete/Gezahlte zurückgefordert werden (§§ 326 Abs. 4 BGB, 346 ff. BGB).

Zwar trägt beim Versendungskauf grundsätzlich der Käufer das Transportrisiko (§ 447 Abs. 1 BGB). Das gilt beim Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 Abs. 2, 475 Abs. 2 BGB aber mit der Maßgabe, dass die Gefahr des hier wohl relevanten zufälligen Untergangs nach Aufgabe der Sendung nur dann auf den Käufer übergeht, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat; das dürfte bei Amazon-Käufen nicht vorkommen. Darum greift die Ausnahme aus § 447 Abs. 1 BGB hier nicht, und Amazon muss die Zahlung erstatten.

Scheinbar beruft sich Amazon auf „zu spät reagiert“.
Was auch immer das bedeuten soll.
Und ob man bei Amazon oder über Amazon bestellt hat, wurde auch nicht beantwortet.

Auch wichtige Frage heutzutage: an oder mit?

SCNR

Ich glaube, das bedeutet: Wir sind eine riesige Firma, und wir machen unsere eigenen Gesetze. Friss oder stirb!