Hallo,
eine Person bestellt bei einem Händler für EU Reimportfahrzeuge ein VW Golf 7.
Der Wagen wurde beim Händler u.a. wie folgt beworben :
R-Line Paket
großes Navi
LED Scheinwerfer
Klimaautomatik
Sitzheizung
natürlich noch mehr, aber GENAU DIESE AUSSTATTUNG hat die Person zum Kauf des Fahrzeugs überzeugt. Das Auto wurde somit Anfang Januar bestellt. Lieferdatum laut Händler Ende Juli.
Vor kurzem wurde der Person mitgeteilt das das Auto abholbereit ist. Man bezahlte den Restbetrag ( musste laut Vertrag VOR Fahrzeugübergabe bezahlt werden ) und ging es abholen.
Jedoch kam die große Enttäuschung. Der Wagen hatte 2 ( für die Person wichtige ) Ausstattungen die nicht vorhanden waren.
Anstatt einer KlimaAUTOMATIK, war lediglich eine manuelle Klimaanlage vorhanden und anstatt dem GROßEN Navi, war nur das kleinere ( mit weniger Funktionen ) verbaut.
Nach einigen Diskussionen mit dem Händler senkte er den Preis um 2.500 Euro ( was den Mehrkosten der Ausstattung entsprach ). Die Person bestand jedoch auf ein Auto das so ausgestattet ist wie bestellt. Den GENAU diese Ausstattung wollte die Person auch haben. Sonst hätte die den Wagen nicht gekauft.
Da diese Person aber leider ein Auto benötigt ( altes wurde vorher verkauft, weil neues ja bereit stand ) nahm man die 2500 Euro und das Auto mit.
Welche Rechte hat die Person aber nun im Nachgang noch. Sie ist total unzufrieden mit dem Auto und möchte es vom Händler genau mit der beworbenen Austattung haben. Oder hat sie mit der Mitnahme dem Vertrag zugestimmt ?
Eine andere Möglichkeit war ja nur das Auto nicht zu nehmen und ein neues beim Händler zu bestellen ( was wiederrum mehrere Monate gedauert hätte ).
Wer weiss was
Gruß