Bestellter EU Reimport Wagen hat nicht die Ausstattung mit der geworben Wurde. Rechte ?

Hallo,

eine Person bestellt bei einem Händler für EU Reimportfahrzeuge ein VW Golf 7.
Der Wagen wurde beim Händler u.a. wie folgt beworben :

R-Line Paket
großes Navi
LED Scheinwerfer
Klimaautomatik
Sitzheizung

natürlich noch mehr, aber GENAU DIESE AUSSTATTUNG hat die Person zum Kauf des Fahrzeugs überzeugt. Das Auto wurde somit Anfang Januar bestellt. Lieferdatum laut Händler Ende Juli.

Vor kurzem wurde der Person mitgeteilt das das Auto abholbereit ist. Man bezahlte den Restbetrag ( musste laut Vertrag VOR Fahrzeugübergabe bezahlt werden ) und ging es abholen.

Jedoch kam die große Enttäuschung. Der Wagen hatte 2 ( für die Person wichtige ) Ausstattungen die nicht vorhanden waren.

Anstatt einer KlimaAUTOMATIK, war lediglich eine manuelle Klimaanlage vorhanden und anstatt dem GROßEN Navi, war nur das kleinere ( mit weniger Funktionen ) verbaut.

Nach einigen Diskussionen mit dem Händler senkte er den Preis um 2.500 Euro ( was den Mehrkosten der Ausstattung entsprach ). Die Person bestand jedoch auf ein Auto das so ausgestattet ist wie bestellt. Den GENAU diese Ausstattung wollte die Person auch haben. Sonst hätte die den Wagen nicht gekauft.

Da diese Person aber leider ein Auto benötigt ( altes wurde vorher verkauft, weil neues ja bereit stand ) nahm man die 2500 Euro und das Auto mit.

Welche Rechte hat die Person aber nun im Nachgang noch. Sie ist total unzufrieden mit dem Auto und möchte es vom Händler genau mit der beworbenen Austattung haben. Oder hat sie mit der Mitnahme dem Vertrag zugestimmt ?

Eine andere Möglichkeit war ja nur das Auto nicht zu nehmen und ein neues beim Händler zu bestellen ( was wiederrum mehrere Monate gedauert hätte ).

Wer weiss was

Gruß

Möchte ich so sagen. Was dachtest du denn ?
Du nimmst das Angebot " 2500 € Preisnachlass" an und nimmst den Wagen ab und nutzt ihn.

Wenn es Dir so wichtig war, genau diese Ausstattung zu bekommen, dann hättest Du die Annahme verweigern und den Händler auffordern sollen, den Wagen in deiner Ausstattung zu beschaffen.
Oder den Vertrag aufzulösen und den gesamten Kaufpreis zu erstatten.

Und dass Du den alten Wagen bereits verkauft hast, dafür kann ja der Händler nichts. Da hätte man ggf. Ersatzwagenkosten geltend machen können.
Du kannst jetzt nicht so tun, als sei der falsche Neuwagen stillschweigend dein Ersatzwagen gewesen und du willst jetzt nachher noch die Annahme verweigern und eine Nachlieferung mit den bestellten Details haben.

MfG
duck313

Na also, du hast dich geeinigt. Alles schön.

Wer einen Vertrag schließt (hier: ich akzeptiere abweichende Ausstattung gegen einen pauschalen Nachlass von 2.500 €) kann diesen aus wenigen Gründen nachträglich widerrufen. „Kaufreue“ (das ist der Fachbegriff) zählt nicht zu diesen Gründen. Zu prüfen wäre die zweiwöchige Rückgabemöglichkeit bei Fernabsatzgeschäft (wenn über Internet gekauft), mir ist allerdings gerade nicht klar, ob das durch die erfolgte Einigung bei Übergabe noch möglich ist.

Der Händler bat der Person die Option 2500 Euro oder Rücknahme mit Neubestellung in der gewünschten Austattung an ( da er, laut seiner Aussage, kein Wagen in der Austattung zur Verfügung hat ).

Da die Person aber ein Auto benötigte, blieb ihr ja keine andere Wahl als es zu nehmen.

Optionen wären sich anderweitig umzusehen ob ein Auto verfügbar ist ( was wiederrum Zeit gekostet hätte ).

Im Prinzip nutzte der Händler die Notsituation aus ( er wusste vom Autoverkauf vorher und das die Person UNBEDINGT ein Auto benötigt ).

Man würde ja ein kleinen Gebrauchsabschlag akzeptieren, wenn der Händler das Auto in der richtigen Ausstattung besorgt und das Alte zurück nimmt

Hallo,
open your mind.

Hallo,
welche Notsituation ? Der Haendler hat in dieser Situation seine liebe Not, diese Ausstattungsvariante als Lagerfahrzeug loszuschlagen, gar womoeglich schon zugelassen, zweite Hand. Kaum einer will genau dies, viele wollen ihre Spezial-Kombination an Ausstattung selber waehlen, wie auch diese Person.

Eben dies, richtig erkannt.
Hier beim Gebrauchtwagenhaendler stehen sie sich die Reifen platt, „jede Groesse, jede Leistung“ nicht nur Fiat. Einfach morgen einen nehmen. Neu Tuev und dann verschrottungsreif und entsprechend guenstig, alternativ etwas teuerer waehlen. Im halben Jahr verticken, bei 2500 Verlustpreis immer noch billiger. Diese Chance wurde mit Ueberlegung vertan.

Frag mal was er so bietet … nach 0,5 bis 0,8 Jahren, dieser und jener Haendler, als Inzahlungnahme fuer Deinen Gebrauchtwagen. Im ersten Jahr schaetze ich den Wertverlust vielleicht 15 Prozent, aber ausgehend nicht vom Kaufpreis oder Liste, sondern ausgehend von den guenstigen Internet-Rabatt-Angeboten halbwegs aehnlich ausgestatteter Autos (aller Marken), die sowieso schon tausende unter Liste liegen.
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Vermutlich ist der Neue auch inzwischen teurer geworden, denn die neue Schadstoffklasse ist gesucht, bis zu Lieferverzoegerungen und Werksschliessungen teils nicht lieferbar. Der 1.Sep18 ist ein grosser Stichtag in der Autoindustrie geworden.
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Fragen bildet, auch an der Stelle.

Hoffentlich hast Du einen Euro-6-D-Temp bekommen, ein nur Euro-6-B waere nach dem 1.Sep schlechter zu verkaufen wegen veralteter Schadstoffnorm.
Gruss Helmut

Es gab keine Notsituation.
Das gelieferte Fahrzeug weicht von der bestellten Konfiguration ab.
(Du hast hier auf die Werbung verwiesen - was stand denn im Kaufvertrag?)

Du bist nicht verpflichtet, eine mangelhafte Sache beim Käufer zu lassen.
Du hättest das Auto mitnehmen sollen, dir in Ruhe den KV angeschaut (zum Vergleich des Soll- und Istzstands) und dann eine Mängelrüge verfasst.

Durch Mitnahme einer mangelhaften Sache verliert man keine Rechte.
Nur wenn man bei Vertragsschluss schon den Mangel kannte, hat man seine Rechte verwirkt.