Bestellter Umgang

Ich bin vom Gericht, bestellt als Umgangspfleger für die Zeit des Umgand mit der getrenntlebende Mutter und deren Kinder. Ich war beim gerichtspfleger und fragte wegen der Unkosten z.B.Fahrgeld, er meinte ich könne es einreichen, aber wüßte nicht ob das genehmigt wird.
Ich habe dieses nicht erlernt und stehe nun hilflos da,da die Farten zur Mutter immerhin 120 km betragen + zurück 120 km.Ich sagte dem Gerichtspfleger das ich dann gern den"bestellten Umgangspfleger" wieder abgeben möchte,dieses sei so nicht möglich meinte er.
Wer kann mir ein Rat geben.
Bin von beruf Estrichleger und mache dieses eigentlich ehrenamtlich

Hi, solltest wohl besser da

http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?2825…
mal nachfragen.
MfG ramses90