Bestellter Vormund - welche Vorraussetzungen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe, ich bin im richtigen Brett :smile:

In einer kürzlichen Diskussion tauchte die Frage auf, wer die Leute sind, die von einem Gericht als Vormund für jemanden bestellt werden. Bedarf es einer besonderen Ausbildung, kann das jeder, haben die Leute eine Gewerbe oder sind sie irgendwo angestellt - und vorallem: wer bezahlt das Ganze?

Oder kann Otto Normalverbraucher einfach zu einem Gericht gehen und sich als Vormund zur Verfügung stellen.

Soweit ich weiß, wird ja teilweise auch ganz schöner Schindluder mit dem Besitz der Leute betrieben, die einen Vormund bekommen haben, deswegen auch die Frage der „Überprüfung“ der möglichen „Vormünder“.

Ich danke Euch für die Auskunft!

Cea

Hallo Cea,

In einer kürzlichen Diskussion tauchte die Frage auf, wer die
Leute sind, die von einem Gericht als Vormund für jemanden
bestellt werden.

Vormund gibt es nicht mehr. Das heißt jetzt „Betreuer“ - und was damit zusammenhängt erfährst Du im „Betreuungsrecht“ bzw. beim nächstgelegenen „Betreuungsverein“.

Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt.

Vorrangig werden nahe Angehörige gefragt. Der Job ist ehrenamtlich und pro Jahr darf man sich vom Konto des Betreuten 318 Euro gutschreiben für Aufwendungen (Telefonate etc.).

Bedarf es einer besonderen Ausbildung, kann
das jeder, haben die Leute eine Gewerbe oder sind sie irgendwo
angestellt - und vorallem: wer bezahlt das Ganze?

Es gibt ehrenamtliche und berufliche Formen der Betreuung.
Voraussetzungen: variieren - vielfach Leute mit einem sozialpäd., sozialarb. Diplompäd. Background. Kann aber auch anders laufen (Geschick in allen Dingen der Alltagsorganisation sowie Geschick im Umgang mit Menschen).

Wenn der Betreute Vermögen hat, dann ist erstmal das einzusetzen. Der berufliche Betreuer stellt eine Rechnung, deren Richtigkeit der Rechtspfleger vom Amtsgericht gegenzeichnen muß.

Wenn kein einzusetzendes Vermögen vorhanden ist (ausgenommen der Selbstbehalt), dann ist die öffentliche Hand dran.

Oder kann Otto Normalverbraucher einfach zu einem Gericht
gehen und sich als Vormund zur Verfügung stellen.

Auch das klappt!

Soweit ich weiß, wird ja teilweise auch ganz schöner
Schindluder mit dem Besitz der Leute betrieben, die einen
Vormund bekommen haben, deswegen auch die Frage der
„Überprüfung“ der möglichen „Vormünder“.

Schwarze Schafe gibt es überall. Aber zu Beginn der Betreuungszeit muß erst einmal eine Vermögensaufstellung des Betreuten gemacht werden.
Wer bescheissen will, wird wohl - wie in allen anderen Feldern - Möglichkeiten finden.

Wenn Du interessiert bist, dann nimm Kontakt mit dem nächstgelegenen Vormundschaftsgericht auf bzw. mit Betreuungsvereinen (bei den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege angesiedelt, also AWO, Rotes Kreuz, DPWV, Diakonie, Cariatas.

Schau auch auf die Internetseiten des Sozialministerums Deines Bundeslandes.

Viele Grüße

Iris

Vormund gibt es nicht mehr. Das heißt jetzt „Betreuer“ - und
was damit zusammenhängt erfährst Du im „Betreuungsrecht“ bzw.
beim nächstgelegenen „Betreuungsverein“.

Hallo,
den Vormund gibts zwar schon noch, er wird für die Vertretung minderjähriger Personen bestellt (§§ 1773 ff BGB - http://dejure.org/gesetze/BGB/1773.html). Ich glaub aber auch, dass Ceas Frage sich auf den Betreuer bezogen hat.
Als kleine Ergänzung zu Iris’ tollem Artikel noch ein Link: http://www.betreuerlexikon.de/btrindex.htm
Grüße, Peter

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Hallo Peter,

das Online-Betreuerlexikon kannte ich noch nicht. Vielen Dank für den hilfreichen Link. Bei der Gelegenheit habe ich gleich noch eine Mailingliste zum Thema Betreuung gefunden.

Viele Grüße

Iris

Hallo Cea,

hier ist noch ein Weblog, in dem Du einige Beiträge findest, in denen die Betreuung (durch Professionellen und durch Angehörigen) thematisiert ist:

http://www.myblog.de/alzheimer/

Viele Grüße

Iris

Kleine Ergänzung

Vorrangig werden nahe Angehörige gefragt. Der Job ist
ehrenamtlich und pro Jahr darf man sich vom Konto des
Betreuten 318 Euro gutschreiben für Aufwendungen (Telefonate
etc.).

Wenn der Betreute wenig Geld hat, wird dies aus der Gerichtskasse gezahlt.

zu Beginn der
Betreuungszeit muß erst einmal eine Vermögensaufstellung des
Betreuten gemacht werden.

Es muss auch jedes Jahr ein Bericht an das Vormundschaftsgericht
gemacht werden, in dem auch Rechenschaft über das Vermögen
und größere Ausgaben abgelegt werden muss.

Gruß
Nelly

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Vielen lieben Dank …
… Ihr (und besonders Du, Iris) habt mir sehr weiter geholfen :smile:

Liebe Grüße

Cea