Hallo!
Ich möchte mir evtl. bei ebay einen auspuff aus uk fürs motorrad bestellen,und meine frage ist welche kosten ich auf den preis der bei ebay angegeben ist noch hinzurechnen muss?
vielen dank im vorraus!
Hallo!
Ich möchte mir evtl. bei ebay einen auspuff aus uk fürs motorrad bestellen,und meine frage ist welche kosten ich auf den preis der bei ebay angegeben ist noch hinzurechnen muss?
vielen dank im vorraus!
moin,
es kommt - ausser den dir hoffentlich schon bekannten versandkosten - NICHTS dazu.
im gegenteil: falls du ein gewerbe mit einer deutschen ust-id nummer hast, darfst du auch noch gleich die englische VAT = 15% ABZIEHEN!
falls der verkaeufer da rumzickt, melde das ebay - dann wrd er „ueberzeugt“, dass dem so ist…
gruss
khs
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Danke schonmal!
Allerdings steht in der artikelbeschreibung eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Was hat das auf sich,und dann habe ich noch irgendwo gelesen das es eine einfuhrsteuer gibt und das man die deutsche mehrwertsteuer noch hinzurechnen muss???
gruß LARS
Innergemeinschaftliche Lieferung…
moinsen,
Allerdings steht in der artikelbeschreibung eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
=> das ist die „internationale“ umsatz-steuernummer mit der unternehmer im eu-gemeinschaftsgebiet „erkannt“ werden
Was hat das auf sich,und dann habe ich noch irgendwo gelesen
das es eine einfuhrsteuer gibt und das man die deutsche
mehrwertsteuer noch hinzurechnen muss???
=> einfuhrumsatzsteuer nur dann, wenn import. da aber umsatz mit einem eu-land kommt hier eher die erwerbssteuer in frage.
wenn ein unternehmer eines eu-landes eine lieferung eines unternehmers eines anderen eu-landes erhält und die ware von einem eu-land in das andere geliefert wurde, dann spricht man von einer innergemeinschaftlichen lieferung bzw. einem inngergemeinschaftlichen erwerb.
der umsatz ist dann für den verkäufer in seinem land umsatzsteuerfrei.
der käufer muss in seinem land die erwerbssteuer entrichten, die er aber ggf. als vorsteuer wieder abziehen kann. quasi ein nullsummenspiel.
das ganze aber nur dann, wenn verkäufer und käufer mit ihrer umsatzsteueridentifikationsnummer auftreten.
schöne grüße
e
Ich möchte bloß noch hinzufügen, dass es egal wie auch immer man es benennen mag (Einfuhrsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Erwerbssteuer, usw.) es handelt sich um ein und dieselbe Steuer - die Umsatzsteuer!
Wie schon gesagt diese ist beim Verkauf von Unternehmen an Unternehmen (mit USt-ID-Nr.) innerhalb der EU im Käuferland zu entrichten.
Beim Import aus einem Nicht-EU-Land (egal ob Unternehmen oder Privatleute) ist sie ebenfalls im Käuferland zu entrichten.
Beim Privatkauf innerhalb der EU (also wenn ich’s richtig verstanden habe der ursprünglich hier angefragte Fall) muss die Umsatzsteuer im Verkaufsland entrichtet werden - in dem Fall UK. In Deutschland kommt da nix weiter dazu - einmal Umsatzsteuer bezahlen in UK reicht also beim Privateinkauf!
Hoffe das bringt ein wenig Licht ins Dunkel des Umsatzsteuer- und Begriffsgewirrs!
Mfg, kiribati.