Ist es möglich eine Bestellung für einen Gebrauchtwagen rückgängig zu machen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung für einen Rücktritt innerhalb einer bestimmte Frist?
Wer kennt sich hier asu?
Grundsätzlich besteht kein Widerrufsrecht. Wenn der Käufer aber Verbraucher ist und bei einem Händler kauft und bei diesem einen Kredit aufnimmt, um das Auto zu bezahlen, könnte sich ein Widerrufsrecht für beides ergeben: Kauf- und Darlehensvertrag.
Bis vor einigen Jahren war das so. Ich wüsste nicht, dass sich das geändert hat. Allerdings steht es bei Wikipedia nur so, dass auch der Darlehensvertrag widerrufen werden kann, wenn der Kaufvertrag widerrufen werden kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbundenes_Gesch%C3%A4ft
Ich bin auf dem Sprung und kann leider nicht auf die Schnelle klären, ob sich das Gesetz geändert hat oder Wikipedia einfach nur einer Überarbeitung bedarf.
Hallo,
Grundsätzlich besteht kein Widerrufsrecht.
Soweit IMHO richtig.
Wenn der Käufer
aber Verbraucher ist und bei einem Händler kauft und bei
diesem einen Kredit aufnimmt, um das Auto zu bezahlen, könnte
sich ein Widerrufsrecht für beides ergeben: Kauf- und
Darlehensvertrag.
Das stimmt IMHO schon nicht ganz so wie du es ausdrückst!
Richtig ist:
WENN der Kaufvertrag für das Auto widerrufen wird, DANN ist auch der Dahrlehensvertrag (beim Autohändler) hinfällig. Allerdings sagt das NICHTS darüber aus OB der Kaufvertrag des Autos widerrufen werden kann!
Ich bin auf dem Sprung und kann leider nicht auf die Schnelle
klären, ob sich das Gesetz geändert hat oder Wikipedia einfach
nur einer Überarbeitung bedarf.
Wikipedia braucht da keine Überarbeitung in deinem Link, denn dort wird nur gesagt, dass der Dahrlehensvertrag widerrufen werden kann WENN der Kaufvertrag widerrufen ist.
Grüße,
Tinchen
WENN der Kaufvertrag für das Auto widerrufen wird, DANN ist
auch der Dahrlehensvertrag (beim Autohändler) hinfällig.
Allerdings sagt das NICHTS darüber aus OB der Kaufvertrag des
Autos widerrufen werden kann!
Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 BGB) steht dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht zu (§§ 495 Abs. 1, 355 BGB). Der Widerruf schlägt auf den Kaufvertrag durch (§ 358 Abs. 2 BGB).
Wikipedia braucht da keine Überarbeitung in deinem Link, denn
dort wird nur gesagt, dass der Dahrlehensvertrag widerrufen
werden kann WENN der Kaufvertrag widerrufen ist.
Gerade weil dort nur das steht, bedarf der Artikel der Überarbeitung.