Bestellung - doppelte Lieferung (rechtlich)

Es geht nur um das reine Recht - nicht um den moralischen Aspekt:

Kunde K bestellt Anfang November ein als Weihnachtsgeschenk gedachtes Etwas E beim Händler H (Internetkauf).
Der Händler ist etabliert und seriös und vertreibt über das Internet, den Support am Telefon und Vertreter.
K bekommt eine Auftragsbestätigung, das Geld wird im Lastschriftverfahren abgebucht - nix kommt an.

Tja der Opa soll Weihnachten nicht leer ausgehen - also erst mal Ratlosigkeit.

Da K nicht im Geringsten Zweifel daran hat, dass H ihn übers Ohr hauen will wendet er sich im Dezember an den Kundendienst, der promt veranlasst, dass das Paket zugestellt wird.
Was mit der vorherigen Bestellung passiert ist, konnte keiner sagen.

K war es egal, er bekam pünktlich zu Weihnachten das (Ersatz)Paket zugestellt.
Nun eine knappe Woche später ist eine zweite Lieferung unterwegs.

Was nun?

Wie muss sich der Kunde verhalten, wenn man nach dem rechtlichen geht?

K hat nur einmal bestellt, bekommt aber eine doppelte Lieferung.

Der normale Menschenverstand sagt - Annahme verweigern oder sofort zurück schicken.
Aber wie sieht die rechtliche Betrachtung aus?

Was MUSS K machen?
Reicht ein reines aufbewahren auf, da es eine unaufgeforderte (erneute) Zusendung ist?
Laut Sendungsauskunft erfolgte die Aufgabe der Erstbestellung erst NACH der Aufgabe des Ersatzpaketes.

Ich freue mich über Antworten, denn meine Wissenslücken werden nach Schulentlassung irgendwie dann doch so langsam etwas größer.

Molika
(die irgendwann einmal BGB im Schulunterricht hatte, aber nach einem Gespräch mit dem Sohn da steht und keine Antwort auf den Sachverhalt hat)