Hallo Zusammen
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter eines kleine Versandhandels. Es gibt noch 2 weitere Gesellschafter. Einer dieser Gesellschafter hat Waren bestellt, weil er meinte diese könnte gut verkauft werden. Ich habe erst nach und nach davon Bescheid bekommen. Leider ist diese Ware nicht zu gebrauchen.
Meine Frage nun:
Da ich als GF nichts von dieser Bestellung gewusst habe und der Gesellschafter auch keine Vollmacht oder Prokura hat/hatte kann man den Kauf rückabwickeln? Die Ware ist zu 99% nicht verkauft worden und liegt komplett originalverpackt an Lager, ein Teil der Ware wurde auch noch nicht ausgeliefert. Für mich wäre wichtig, dass auch der Gesellschafter keine Probleme bekommt, denn eigentlich wollte er etwas Gutes tun…
Bevor ich meinen Anwalt einschalte, wollte ich mal kurz Eure Meinung dazu erfahren.
Danke Euch vielmals