Bestellung durch einen Gesellschafter ohne Prokura/Vollmacht

Hallo Zusammen

Folgender Sachverhalt:
Ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter eines kleine Versandhandels. Es gibt noch 2 weitere Gesellschafter. Einer dieser Gesellschafter hat Waren bestellt, weil er meinte diese könnte gut verkauft werden. Ich habe erst nach und nach davon Bescheid bekommen. Leider ist diese Ware nicht zu gebrauchen.

Meine Frage nun:
Da ich als GF nichts von dieser Bestellung gewusst habe und der Gesellschafter auch keine Vollmacht oder Prokura hat/hatte kann man den Kauf rückabwickeln? Die Ware ist zu 99% nicht verkauft worden und liegt komplett originalverpackt an Lager, ein Teil der Ware wurde auch noch nicht ausgeliefert. Für mich wäre wichtig, dass auch der Gesellschafter keine Probleme bekommt, denn eigentlich wollte er etwas Gutes tun…

Bevor ich meinen Anwalt einschalte, wollte ich mal kurz Eure Meinung dazu erfahren.

Danke Euch vielmals

Hallo,
eine Nachfrage: Ist der Gesellschafter auch in der Firma tätig? Wenn ja, welche Aufgabe hat er in der Firma?
Ich meine, als Aktionär von Daimler kann ich ja auch nicht bei meinem Kumpel Kopierpapier für den Konzern bestellen.

Schöne Grüße
Schrella

heißt doch aber, sie ist bereits seit einiger Zeit in der Firma und es wurde auch versucht sie anzubieten und zu verkaufen.
Damit hat man in meinen Augen das möglicherweise unwirksame Geschäft des nicht berechtigten Gesellschafters „geheilt“.

Man hätte sofort bei Anlieferung der Waren den Rechtsmangel anmelden müssen mit Hinweis „Hier hat jemand unberechtigt bestellt“.

Noch eins:
Man will den Besteller der Waren unbehelligt lassen ? Es soll stattdessen der Lieferant auf dem angerichteten Schaden sitzen bleiben ?

Das kann doch hoffentlich nicht dein Ernst sein, obwohl es offenbar genau so angedacht ist.

Frag deinen Anwalt !

mfG
duck313