Bestellung im 1 Quartal gemacht, Rechnung kommt im neuen Qartal an

Ich habe Ende März eine Bestellung gemacht und jetzt kommt die Rechnung und da steht 2. April drauf.

Ich habe die Bestellung extra gemacht, damit ich diese noch mit ins 1 Quartal packen kann.

Nun habe ich ein Problem, ein teures Gerät, welches ich nicht absetzen kann, wollte im 1 Quartal Steuern sparen. Das Problem war, dass ich keine Echtzeitüberweisung machen konnte und die Bezahlung erst im April einging.

Da die Auftragsbestätigung noch das März Datum hatte, habe ich geglaubt, die Rechnung ist auch dann vom März.

Hab ich eine Möglichkeit, das vom Verkäufer eine Märzrechnung erhalte?

Nach Deiner Schilderung warst Du das Problem weil Du es so spät angegangen hast, dass es sich garnicht vermeiden ließ, dass die Zahlung erst im April erfolgte.
Nächstes Jahr selbst zum Finanzamt gehen, die Sachlage erklären und hoffen, Dass Du ´nen nachsichtigen, Dir gewogenen Beamten erwischst.
ramses90

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Dir ist bekannt, dass für die steuerliche Zuordnung das Liefer-/Leistungsdatum relevant ist?

Wichtig ist doch nur wann die Lieferung bei dir ankam bzw. was auf der Rechnung für ein Lieferdatum/Leistungsdatum steht.
Wann die Rechnung kommt und welches Datum sie trägt ist hier nicht so wichtig.

Anmerkung: Man bestellt nicht kurz vor Monatsende/Quartalsende und hofft darauf die Ware kommt noch vor Monatsende. Das klappt garantiert nur im Ladengeschäft wo man die Ware gleich selbst mitnehmen kann.

MfG
duck313

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Was heißt in diesem Zusammenhang „nicht absetzen können“ und um welche Steuer geht es dir hier überhaupt? Ist es ggf. die Umsatzsteuer und geht es dir um den Vorsteuerabzug?

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Servus,

das hier

ist vollkommen unverständlich. Bitte streiche insbesondere das Depperl-Wort „absetzen“ ein für allemal aus Deinem Wortschatz, es bedeutet überhaupt nichts. Es kommt in keinem einzigen der deutschen Steuergesetze irgendwo vor.

Da Du von Quartalen sprichst, geht es vermutlich um abziehbare Vorsteuer.

Der Vorsteuerabzug ist zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem Du die Leistung empfangen hast und in Besitz einer Rechnung mit allen Angaben gem. § 14 Abs 4 UStG bist. Das Datum der Rechnung spielt keine Rolle, auch nicht das einer Auftragsbestätigung oder sowas.

Kurz: Du brauchst nichts weiter mit dem Verkäufer herumeiern, sondern nur nachzuweisen, dass die Lieferung des Geräts (= der Zeitpunkt, wo der freundliche Mann von DPD bei Dir geklingelt hat und Dir das Dings überreicht hat) vor dem 01.04. war. Dann kannst Du - unter der Voraussetzung, dass auch sonst alles erfüllt ist, was in § 14 UStG so steht - die auf der Rechnung ausgewiesene USt als Vorsteuer im ersten Quartal abziehen.

Sonst halt im zweiten. So what?

Schöne Grüße

MM

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Eigentlich muss das Liefer-/Leistungsdatum auf der Rechnung stehen. Das ist zwar selten das ermittelte Ist-Datum, sondern eher ein Offset zum Rechnungsdatum, aber AFAIK zulässig, soweit allgemein realistisch.

Ist es nicht das, was zählt?

(Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass das „teure Gerät“ nicht unter 350 EUR liegt, so dass die vereinfachte Rechnung keine Option ist)

Regelmäßig ja, aber die Form der Rechnung gilt in diesem Zusammenhang nur als „Beweis des ersten Anscheins“ - wenn die tatsächliche Lieferung vor dem 1. April war und auf der Rechnung lediglich so ein allgemein gehaltener Summs „Datum der Leistung entspricht Rechnungsdatum“ oder sowas steht, hat der Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung Vorrang. Umgekehrt würde der Zeitpunkt der Leistung auch nicht durch eine rückdatierte Rechnung mit Datum März in den März zurückverschoben, wenn er tatsächlich im April lag.

Allerdings: Ich habe täglich mit Lieferungen zu tun, die erst nach erfolgter Lieferung fakturiert sind, und seit 2016 keine einzige Rechnung gesehen, auf der kein konkreter Bezug zur tatsächlichen Lieferung einschließlich Lieferscheinnr. und Datum angegeben war. Ich wage zu bezweifeln, dass es sowas überhaupt gibt; und der Standardfall im Versandhandel (um den es hier möglicherweise geht) ist eben, dass die Rechnung das Datum trägt, an dem der Auftrag beim Versender abgeschlossen war = das Paket dem Paketfritzen übergeben war.

Wenn @Kruemeline80 beschriebe, worum es denn eigentlich geht, ließe sich mehr sagen.

Schöne Grüße

MM

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Ich auch …

Das ist aber der Tag der Lieferscheinerstellung, was nicht unbedingt dem Tag der Auslieferung entspricht und eigentlich nie dem Tag der Anlieferung. Mit dem von mir Zitiertem zielst Du aber auf Letzteres.

Seltsam - ich lese da immer den Tag der Lieferung, wenn er explizit auf der Rechnung erwähnt ist.

Aber vielleicht sind das ja nur seltsame Gebräuche aus der Branche, die bis heute noch auf der Grundlage des „Hamburger Futtermittelschlußscheins“ handelt…

Schöne Grüße

MM

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