Guten Tag,
wenn man im internet eine bestellung tätigt und seine daten angibt jedoch per vorab überweisung zahlen auswählt, diese zahlung jedoch nicht erfolgt ist dann ein kaufvertrag zustande gekommen?
es wurde nicht gezahlt und es kam auch keine lieferung.
jedoch kam jetzt ein schreiben von einem anwalt der die bestellung (die nicht eintraf-da keine bezahlung!) inkl. verrsandkosten, bereitstellung der ware/mahnung und die rechtskosten in rechnung stellt und mit gerichtlichen folgen droht, wenn nicht zu gegeben zeitpunkt gezahlt wird.
zu beweiszwecken wird die ip-adresse des pc gespeichert.
ist dies rechtens? wie soll man sich verhalten? mir kommt dies sehr seltsam vor…
Könnte ein Kaufvertrag sein, ja. Allerdings lässt sich das Problem leicht lösen, wenn hier ein Verbraucher bei einem Unternehmer gekauft hat, dann nämlich muss einfach nur widerrufen werden - kein Kaufvertrag, keine Kaufpreiszahlungspflicht und auch kein zu ersetzender Verzugsschaden, soll heißen: Die Anwaltskosten müssen auch nicht getragen werden.
Levay
hallo,
geht das auch, nachdem „der Gegner“ schon aktiv geworden ist. Sprich, müssten da nicht Fristen eingehalten werden (14 nach Bestellung)
Richard
Hallo,
nix 14 Tage nach Bestellung:
§ 312d BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html):
Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger , bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.
VG
EK
danke
…