vor ca. 3 Monaten habe ich bei tradepool.de eine Bestellung von zwei Artikeln getätigt, wovon der eine Posten relativ zügig eingetroffen ist, der zweite Teil aber bis heute nicht.
Überweisen mußte ich vorab (hatte eigtl. keine Bedenken, da ich vom gleichen Händler vorher schon eine erfolgreiche Abwicklung kannte). Tja, die Restlieferung ist bis heute nicht angekommen, bis vor 4 Wochen bin ich noch mit Lieferschwierigkeiten von seinem Großhändler vertröstet worden, seitdem antwortet der gute Mann nicht mehr.
Ich kann ausschließen, dass er verreist/verstorben ist, denn es laufen aktuell ebay-Auktionen von ihm.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Der Wert der 2. Teillieferung beläuft sich übrigens auf ca 50 Euro.
Anzeigen? Ebay davon unterrichten, dass er nicht seriös ist und möglicherweise Bieter prellen wird (interessiert ebay vermutlich nicht, oder?)? Gibt’s noch andere Möglichkeiten?
ich würde dem Lieferanten jetzt einen Einschreibebrief schicken und ihm mitteilen, daß ich den Artikel jetzt nicht mehr gebrauchen kann und ihn auffordern, mir bis in einer Woche den Kaufpreis zurückzuerstatten. Teile ihm auch gleich mit, daß Du nach Ablauf dieser Frist rechtliche Schritte einleiten wirst. Sollte der Termin dann ohne Reaktion um etwa eine Woche verstrichen sein, schickst Du ihm einen „gerichtlichen Mahnbescheid“. Den Vordruck erhälst Du im Schreibwarenhandel und kannst Du selber ausfüllen. Dabei entstehen Dir nur geringe Kosten, weil Du keinen Rechtsanwalt brauchst. Du bist auch nicht verpflichtet, noch weitere Mahnungen zu verschicken.
Gruß Ebi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also ich würde mit Einschreiber eine Frist von 14 Tagen setzen und dabei erklären, dass im Falle der Nichtleistung binnen dieser Frist der Rücktritt erklärt wird.
Dann kannst du das Geld einfordern.
Sollte es dann Schwierigkeiten geben, dann würde ich das jedenfalls bei dem Betreiber der Versteigerungs melden oder auch möglicherweise einen Strafantrag stellen.
So sollte man das nicht machen. Beim verspäteter Leistung durch den Schuldner kann man entweder auf der Leistung bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist zurücktreten. Einfach zurücktreten geht nicht.
Das mit dem Mahnbescheid wäre in so einem Fall sogar gefährlich. Ist der Rücktritt nämlich unwirksam, dann kann man einem Mahnbescheid mit dem der Kaufpreis rückgefordert wird erfolgreich einwenden, man schuldet den Kaufpreis gar nicht, da ja der Rücktritt unwirksam ist.