Kunde A bestellt bei Autohändler H ein paar Nebelscheinwerfer und beschreibt die gewünschte Ausführung dem Ersatzteilsachbearbeiter ET, welche er wünscht: rund und für den Einbauort X. Der ET guckt auf seine Microfiche, füllt einen Bestellschein mit einer Bestellnummer aus und sagt, daß die Ware morgen da sei.
Kunde A konnte die Bestellnummer nicht mit dem Bild auf dem Microfiche vergleichen und unterschrieb NICHT die Bestellung.
Kunde A holt die Scheinwerfer am nächsten Tag ab und bezahlt den geforderten Betrag. Erst nach der Bezahlung werden von A die Scheinwerfer aus dem Karton ausgepackt. Kunde A stellt fest, daß ihm ET eckige Scheinwerfer für den Einbauort Y verkauft hat und bittet um Umtausch oder Rücknahme.
Für das Auto passen sowohl runde als auch eckige Scheinwerfer an die Einbauorte X oder Y.
Händler H verweigert die Rücknahme mit der Begründung, es seien passende Scheinwerfer geliefert worden.
Wer hat Recht? Wo gibt es eine Rechtsgrundlage?
Bitte nicht den Rat: Dann bau doch die eckigen Dinger ein! Der Grund: Der Einbau der eckigen Scheinwerfer ist wesentlich(!!!) komplizierter und teurer.