Bestellung ohne Unterschrift, falsche Lieferung

Kunde A bestellt bei Autohändler H ein paar Nebelscheinwerfer und beschreibt die gewünschte Ausführung dem Ersatzteilsachbearbeiter ET, welche er wünscht: rund und für den Einbauort X. Der ET guckt auf seine Microfiche, füllt einen Bestellschein mit einer Bestellnummer aus und sagt, daß die Ware morgen da sei.

Kunde A konnte die Bestellnummer nicht mit dem Bild auf dem Microfiche vergleichen und unterschrieb NICHT die Bestellung.

Kunde A holt die Scheinwerfer am nächsten Tag ab und bezahlt den geforderten Betrag. Erst nach der Bezahlung werden von A die Scheinwerfer aus dem Karton ausgepackt. Kunde A stellt fest, daß ihm ET eckige Scheinwerfer für den Einbauort Y verkauft hat und bittet um Umtausch oder Rücknahme.

Für das Auto passen sowohl runde als auch eckige Scheinwerfer an die Einbauorte X oder Y.

Händler H verweigert die Rücknahme mit der Begründung, es seien passende Scheinwerfer geliefert worden.
Wer hat Recht? Wo gibt es eine Rechtsgrundlage?

Bitte nicht den Rat: Dann bau doch die eckigen Dinger ein! Der Grund: Der Einbau der eckigen Scheinwerfer ist wesentlich(!!!) komplizierter und teurer.

Hallo,

wenn es ein Markenhändler ist, gibt es bestimmt eine Schiedsstelle. Die ruf an. Das tut ihm am meisten weh.

(Autofirmen können so gemein sein)

Gruß

Peter

FAQ:1152
Es wurde etwas anderes geliefert als bestellt…Sachmangel.
Problem ist letztlich die Beweisführung, was genau bestellt wurde (Beweislastumkehr betrifft nur die Frage ob der Mangel bei Übergabe bestand). Kann dieser Beweis erbracht werden oder räumt H (bzw. ET) ein daß runde Scheinwerfer bestellt wurden, ist die Sache eindeutig und kann bei Weigerung problemlos eingeklagt werden (Anwaltskosten etc. muß H dann auch übernehmen).

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