Hallo,
ist heutzutage eine Bestellung auch dann gültig, wenn keine Unterschrift vorhanden ist, sondern nur ein ausgefüllter Bestellschein abgeschickt wird? Ich beziehe mich hier nicht auf Online-Bestelungen.
Danke!
Hallo,
ist heutzutage eine Bestellung auch dann gültig, wenn keine Unterschrift vorhanden ist, sondern nur ein ausgefüllter Bestellschein abgeschickt wird? Ich beziehe mich hier nicht auf Online-Bestelungen.
Danke!
Hallo,
ist heutzutage eine Bestellung auch dann gültig, wenn keine
Unterschrift vorhanden ist, sondern nur ein ausgefüllter
Bestellschein abgeschickt wird? Ich beziehe mich hier nicht
auf Online-Bestelungen.
wenn Du in der Bäckerei mündlich ein Brötchen bestellst oder in der Kneipe ein Bier, ist das dann eine gültige Bestellung?
Antwort: Ja. Bestellungen können mündlich, schriftlich und konkludent erfolgen. Ein Kopfnicken kann schon reichen.
Gruß
S.J.
Warum werden dann bei manchan Bestellscheinen Unterschriften gefordert?
ist heutzutage eine Bestellung auch dann gültig, wenn keine
Unterschrift vorhanden ist, sondern nur ein ausgefüllter
Bestellschein abgeschickt wird? Ich beziehe mich hier nicht
auf Online-Bestelungen.
das kommt auf das rechtsgeschäft an: haben die parteien ein besonderes formerfordernis vereinbart bzw. sieht das gesetz die schriftform vor ? http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
Die Unterschrift dient der Verdeutlichung. Ein Kunde, der etwas unterschreibt, verdeutlicht sich damit, dass er etwas mit Rechtswirkung tut.
Warum werden dann bei manchan Bestellscheinen Unterschriften
gefordert?
Es steht natürlich jedem frei, nur schriftliche Bestellungen, die eigenhändig unterschrieben wurden, zu akzeptieren.
Kommt halt immer darauf an, wie es die Vetragspartner gerne hätten.
Gruß
S.J.