Hallo,
vielelicht kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhefen:
Person A hatte die Absicht bei einem Online-Shop eine Ware zu bestellen. Sie hatte die Möglichkeit die Ware per Vorkasse oder Nachnahme zu bezahlen. Sie hat Vorkasse gewählt. Nach dem Bestellvorgang wurde Person A zu Pay-Pal weitergeleitet und hat das Bezahlverfahren abgebrochen, da sie die Ware nicht mehr haben wollte. Sie war der Annahme, dass - so wie bei jeder anderen Online-Bestellung - die Bestellung nichtig wird, da keine Bezahlung erfolgte. Nach einiger Zeit hat Person A eine 1. Mahnung bekommen, die sie ignoniert hat. Zeitgleich mit dem erhalt einer 2. Mahnung, wurde Person A informiert, dass der Vorfall einem Incassounternehmen gemeldet wurde und sie von diesem weitere Korrespondenz erhalten würde.
Ist es rechtens, dass ohne auf die 2. Mahnung reagieren zu können, gleich ein Incassounternehmen eingeschaltet wird? Wie kann Person A dem Incassoverfahren nun entgehen? Reicht eine schnelle Überweisung an den Shop aus? Somit müsste Person A von ihrem Widerspruchsrecht gebrauch machen und nach Erhalt der Ware diese wieder zurückschicken, um ihr Geld zurück zubekommen oder gibt es die Möglichkeit der Stornierung?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.
Hallo!
Sie war der Annahme, dass - so wie bei
jeder anderen Online-Bestellung - die Bestellung nichtig wird,
da keine Bezahlung erfolgte.
Aha, damit ist schon mal geklärt, dass der Fall nicht in Deutschland spielt. Von welchem Land ist denn die Rede?
Die Formulierung ist nicht ganz richtig, sondern war Person A vielmehr davon ausgegangen, dass durch den Abbruch bei PayPal auch der gesamte Vertrag nicht zustande kam.
- Online-Shop: Widerrufsrecht nutzen!
- Was ist mit der Ware?
Person A hat noch keine Ware geliefert bekommen, da nur die Bestellung vollzogen aber im Bezahlvorgang dann abgebrochen wurde. Dementsprechend kann auch nichts widerrufen werden.
Eine Möglichkeit wäre vermutlich, die Ware zu bezahlen und dann zu widerrufen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es eine Möglichkeit der Stornierung oder Ähnliches gibt…
Person A hat noch keine Ware geliefert bekommen, da nur die
Bestellung vollzogen aber im Bezahlvorgang dann abgebrochen
wurde. Dementsprechend kann auch nichts widerrufen werden.
Das ist falsch. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, kann auch vor der Warenlieferung widerrufen werden.
Eine Möglichkeit wäre vermutlich, die Ware zu bezahlen und
dann zu widerrufen.
Davon ist abzuraten. Solche Abwicklungen sind oft längerdauernd. Und es besteht das Risiko, dass der Verkäufer das Geld nicht freeiwillig und in angemessener Zeit raustrückt.
Person A hat noch keine Ware geliefert bekommen, da nur die
Bestellung vollzogen aber im Bezahlvorgang dann abgebrochen
wurde. Dementsprechend kann auch nichts widerrufen werden.Das ist falsch. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, kann auch vor
der Warenlieferung widerrufen werden.
Grundsätzlich kann natürlich widerrufen werden, durch die im vorliegenden Fall bereits verstrichene Zeit von 6 Wochen ist dies aber doch nicht mehr möglich, oder?