Bestellung per Mail sehr dringend Rechtslage

Hallo liebe Community,
Ich habe ein sehr dringendes Anliegen und weiß nicht genau wie die Rechtslage bei diesem Fall aussieht.

Ich habe bei einem Händler im Internet einen Artikel (Brille) gefunden und habe dort angerufen und informationshalber gefragt ob ich ein 14 tägiges Rückgaberecht hätte. Der Händler am Telefon bejahte diese Frage.
Nun habe ich die Brille am 09.03. per E-Mail bestellt.
Ich habe geschrieben …
Sehr geehrte D u H,
Hiermit bestelle ich die Brille xxxxxxx auf folgende Anschrift xxxxxx.

Ich habe die Brille aber noch nicht bezahlt, da ich die Brille zwischenzeitlich woanders gefunden habe zu einem besseren Preis.
Kann ich die Bestellung nun stornieren oder muss ich die Brille nehmen und dann zurückschicken?

Ich habe bei der ganzen Geschichte ein mulmiges Gefühl, da der Händler mir heute am Telefon erzählt hat, dass ich kein Rückgaberecht mehr habe er laut und aggressiv wurde und mich auch gefragt hatte ob ich der deutschen Sprache nicht mächtig sei.
Der Händler drohte mir sogar damit am Di zum Anwalt zu gehen sollte der Artikel nicht bezahlt werden. Was kann ich tun?

Danke im Voraus für die Antworten

Hi Najed,

Natürlich kannst due die Brille zurückgeben und zwar ohne wenn und aber. Da kann der Shop Betreiber noch so aggressiv werden. Schick das Ding einfach direkt zurück. :wink:

Hi Degia,
Ich habe die Brille ja noch gar nicht will sie auch nicht haben weil mich der Händler misstrauisch macht.
Ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten und möchte auch vorab nicht überweisen weil ich die Brille ja nicht will und weil ich denke dass ich über den Tisch gezogen werde.

Hi Najed,

Natürlich kannst due die Brille zurückgeben und zwar ohne wenn
und aber. Da kann der Shop Betreiber noch so aggressiv werden.
Schick das Ding einfach direkt zurück. :wink:

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Guten Tag,

üblicherweise haben Sie bei einem Händler ( nicht bei Privatverkauf) ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verlangen Sie die AGB des Händlers. Wenn Sie
ein Rückgaberecht vereinbart haben ( müsste auf der Email-Bestellung
dokumentiert sein) ist die jetzige telefonische Abbestellung auf jeden Fall
vom Händler zu akzeptieren. Wenn er die Brille doch liefert, verweigern Sie
einfach die Entgegennahme.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Heier

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung:

Telefonische oder email-Bestellung ist Fernabsatz --> Fernabsatzgesetz --> 14-Tage Widerrufsrecht oder Rückgaberecht, je nachdem wie dessen AGB aussehen. Ausnahme ist auf jeden Fall wenn ein Artikel speziell für die gefertigt/konfiguriert wurde.

Moralisch habe ich kein Verständnis für Drohungen am Telefon, ich habe aber auch sehr wenig Verständnis, sich bei einem Händler beraten zu lassen, dessen Expertise UND SEINE ARBEITSZEIT in Anspruch zu nehmen und dann woanders zu kaufen. Dass der nicht gut gelaunt ist wenn Du ihm das am Telefon erzählst ist auch klar.
Übrigens Widerrufsrecht wahrnehmen (nachdem man die Ware begutachtet hat) und vor Versand stornieren sind zwei paar Stiefel…

Hallo
Nach meinem Wissen sind zwei Faktoren zu beachten

  1. Es muß ein Vertrag zustande gekommen sein, der Dich bindet.
    Der Vertrag entsteht dadurch, daß Deiner Bestellung eine Auftragsbestätigung des Händlers gefolgt ist.
    2.Weiterhin muß der Händler eine Widerrufsbelehrung auf seiner Internetseite eingestellt haben.
    Zum Widerrufsrecht gibt es Regeln nach § 355 Abs.1 BGB.
    Freundliche Grüße

Hallo Najed,
wahrscheinlich haben Sie längst eine Antwort erhalten, ich habe erst heute Ihre Mail hier lesen können, da sie wg. PC-Problemen in meinem Postkasten untergegangen ist. Tut mir leid.
Gruss, A. Günther