Hallo
Also Herr A hatte mit Frau B eine Patnerschaft,die in die Brüche ging.Nach einigen Monaten bekamm Frau B Post von Inkasso Unternehmen,wo sie aufgefodert wurde Summen für bestellte Artikel eines Versandkaufhauses zu bezahlen.
Nun hat Frau B aber gar nichts bestellt,und hat rausgefunden das der EX Partner Herr A Dinge auf ihren Namen mit seiner Adresse bestellt und auch erhalten hat.Natürlich ohne ihres Wissens.
Nun weigert sich Frau B natürlich dies zu bezahlen,weil sie ja weder was bestellt noch was empfangen hat.
Davon will Inkasso aber nichts wissen und besteht auf die Zahlung.
Leider ist es auch nicht nachweisbar das Herr A dies Online bestellt hat,da er auch mittlerweile verzogen ist.
Das kann doch nicht sein,das man etwas beweisen muss,wo man gar nicht war bzw beazahlen muss,wo es keinen gültige Unterschrift gibt oder ähnliches die den Kauf oder die Bestellung rechtfertigen???
Da könnt ja jeder X beliebiege auf Perxon XY Namen bestellen…
Wie kann Frau B sich nun weheren,oder wie kann sie vorgehen?
So ganz verstehe ich das nicht. Das sich plötzlich ein Inkassobüro meldet, glaub ich kaum. Wenn Frau B angeblich Besteller, also Auftraggeber ist, dann hätte sie doch auch die Rechnung erhalten. Dieser hätte man sofort widersprechen müssen. Wurden die Rechnungen abgefangen ?
zum einen muss der Verkäufer darlegen und beweisen, dass der Vertrag überhaupt mit B wirksam geschlossen wurde, was unter Umständen im vorliegenden Fall schwer bis unmöglich werden wird.
Sollte dies wieder Erwarten gelingen, müsste zudem der Zugang der Ware vom Verkäufer bewiesen werden. da er ansonsten seinen Teil des Vertrages noch nicht erfüllt hat.
Den Sachverhalt als wahr unterstellt ist dies scheinbar auch nicht passiert, bzw. B hat die Ware nicht entgegen genommen, weil sonst B das ganze wohl früher bemerkt hätte.
Dann könnte Sie den Vertrag widerrufen, weil es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Nein. Die Lieferung mit Lieferschein geht eventuell an Herrn A, Rechnungsempfänger ist aber doch Frau B, weil diese angeblich bestellt hat. Sonst hätte das Unternehmen aber etwas völlig falsch gemacht.
Nochmal: Wurde die Rechnung an Frau B von Herrn A abgefangen ?