Bestellung unter fremden Namen

Hi,

ich sitze gerade vor einer Hausarbeit und versuche gerade den Sachverhalt zu erfassen / ordnen. Bei einem Problem bin ich aber etwas durcheinander, weshalb ich mich an dieser Stelle sehr über eine externe Meinung freuen würde.

Der Sachverhalt ist kurz und knapp erklärt: Die Sekretärin des Chefs wird von diesem zu einer Kaffeebestellung bestimmt. Kurz bevor diese die Mail jedoch abschickt, widerruft er den „Auftrag“, da er selbst Kaffee besorgen kann/will. Die Mail bleibt jedoch im „Entwürfe“-Ordner. Der Computer-Spezialist der Firma entdeckt beim warten der Computer die Mail und denkt, die Sekretärin habe vergessen, die Mail abzuschicken und schickte diese ab. Da die Mail mit einem Zusatz versehen ist, dass keine Auftragsbestätigung notwendig ist, wird kurz darauf der Kaffee geliefert.

Gefragt wird nach den Ansprüchen des Lieferanten.

Mein bisheriger Gedankengang war, dass hier eine Vertretung ohne Vertretungsmacht (Falsus procurator), gem. § 179 I BGB, vorliegen könnte. Bin nur etwas unsicher, hinsichtlich dessen, dass er ja nur die Mail abschickt und somit eigentlich nicht als Stellvertreter sondern lediglich als Bote agiert…

Übersehe ich etwas bisher oder bin ich auf dem richtigen Weg ?

Würde mich über ne kleine Meinung freuen :smile:

Beste Grüße

Hallo

Mein bisheriger Gedankengang war, dass hier eine Vertretung
ohne Vertretungsmacht (Falsus procurator), gem. § 179 I BGB,
vorliegen könnte. Bin nur etwas unsicher, hinsichtlich dessen,
dass er ja nur die Mail abschickt und somit eigentlich nicht
als Stellvertreter sondern lediglich als Bote agiert…

Boten haben gemeinhin den ausdrücklichen Auftrag, Nachrichten zu übermitteln. Sie sind jedoch nicht selbst Absender.

Hier jedoch hat sich jemand sogar selbst nicht nur einen (nicht vorhandenen) Botenauftrag eingebildet, sondern eine Vertretungsvollmacht angemaßt, die er nicht hatte. Und dabei auch noch nicht in eigenem Namen gehandelt, sondern sich bei der Übermittlung der Nachricht als jemand anders ausgegeben, nämlich als der vorgebliche Besteller der Ware.

Du kannst das bestimmt besser ausdrücken als ich.

(Ich bin mir sicher, dass ich falsch liege, denn was ich sage, entspricht dem gesunden Menschenverstand, und du weißt ja, Ludwig Thoma und so…)

Gruß
smalbop