Ich habe bei einem mir schon lange bekannten Händler etwas bestellt. Ich habe die Bestellung von der Homepage des Händlers gemacht. Nun bekam ich ein Mail mit der Aussage das die Preise auf der Homepage nicht aktuell sein sonder die neuen Preise nur auf der Facebookseite von Ihm gültig wären. Da ich kein Facebook habe, ja auch das gibt es, und auch kein Facebook will, habe ich mich auf den Preis seiner Homepage berufen. Was ist jetzt gültig? Die Ware hat sich um Homepage zu Facebook um 50 % verteuert. Kann ich mich auf seine Homepage berufen?
Wäre schön um eine Antwort da es eilt.
Grus Tari
huhu,
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Angebot und Annahme des Angebotes gleich sind. Ein Angebot ist immer Persönlich abzuliefern, Preise auf Regalen, Schaufenster Webseiten sind nicht persönlicher Natur sondern an der Allgemeinheit gerichtet. Daher kann man sich nicht darauf berufen, bei einer Preisdifferenz von 50% kann man schon von einen Erkennbaren Fehler ausgehen.
Unabhängig von der beschriebenen Angebotsdefinition:
Ist ja nur die Frage, ob der Preis auf der Webseite (tatsächlich) veraltet (*) ist oder der Preis auf Facebook vielleicht doch eine Abzocke. In wie weit der Kunde den Fehler dann erkennen musste, geht aus dem UP nicht klar hervor.
Generell: Bei einem Händler, der nur auf Facebook seine Waren anbietet, würde ich sowieso nichts kaufen.
Gruß
VB
(*) im Sinne, dass dieses ein vormals aktueller Preis war
Also mal zur Richtigstellung:
Das „Angebot“ auf der Homepage stellt kein Angebot dar sondern eine „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“.
Durch die Bestellung hat der Besteller das Angebot gemacht: „Lieber Anbieter, ich möchte das von dir Beworbene zu dem Preis kaufen, der im Netz steht.“
Wenn der Anbieter nun schreibt: „Nö, das Teil ist inzwischen teurer geworden“, dann hat er das Angebot abgelehnt und gleichzeitig (wenn er den neuen Preis nennt) ein neues Angebot gemacht. Das kann der Käufer nun seinerseits annehmen oder ablehnen.
Der Preis auf der Homepage hat absolut nichts zu sagen.
Allerdings würde ich den Verkäufer mal unauffällig auf die Wettbewerbsvorschriften aufmerksam machen und das Unlauterer Wettbewerb vorliegen könnte (da kenn ich mich nicht so gut - eigentlich gar nicht - aus).
Gruß
HaWeThie
Hallöle HaWeThie,
Das was du sagst ist mir bekannt. Ich habe ja nichts über die Homepage bestellt sondern wie immer angerufen. Am Telephon wurde mir der günstigere Preis genannt. Dann habe ich das Teil gebucht. Währenddessen bekam ich von einem anderen Mitarbeiter des Ladens eine Mail mit der Verweis das die Hompagepreise veraltet sind und ich bei Facebook schauen soll. Dann rief ich nochmals an und sprach mit der Dame wegen dem Teil das ich buchen wollte und dem Preis . Der war dann schon wieder anders.
Ich war dann stinksauer und frage mich was ist den nun gültig? Der Preis am Telefon, Homepage oder Facebook?
LG
Tari
Hast recht, aber ich wollte das Teil dort buchen da eine anderer Händler mir zu weit weg ist.
LG
Tari
PS. Sieh mal mein Posting
Dann kann man auch auf diesem Preis bestehen.
Mögliche Fehler des Mitarbeiters muss sich der Händler anlasten lassen.
Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre möglich, aber nur wenn es sich etwa um Zahlendreher oder völlig absurde Preise handeln sollte(Anm. die jedem vernünftigen Menschen sofort als fehlerhaft erscheinen müssen).
Da man aber den Fehler so schnell bemerkt und korrigiert hat ist der fall wohl gelaufen.
Man hat dem Kunden doch schnell eine Korrektur mitgeteilt. Und was hat Kunde daraufhin gesagt ?
Hat er auf dem erst genannten Preis bestanden und seine Bestellung davon abhängig gemacht "Ich kaufe nur zum Preiss X " ?
oder hat er die Bestellung nur aufrechterhalten oder gar nichts weiter zum neuen Preis gesagt ?
MfG
duck313
Wenn jemand schreibt, er hat etwas von der HP bestellt, dann gehe ich davon aus, dass er auch über die HP bestellt hat.
Rest : s.u.
nö.
es handelt sich hier offensichtlich um verschiedene dinge. es gilt der jeweilige preis für das jeweils gemachte angebot. man kann nicht telefonisch anfragen und über die homepage den gleichen preis verlangen.
es ist ganz allgemein üblich, dass verschiedene vertriebswege auch völlig unterschiedliche preise ergeben. wie kommst du darauf, dass das hier nicht sein darf?
Ich ging aber davon aus, man hat sich telefonisch nach dem aktuellen Preis erkundigt und dann bei der Gelegenheit(noch am Telefon) bestellt.
Dann und nur dann kann man auf diesen Preis bestehen.
Sollte man aber sich erst nach Preis erkundigt und danach online bestellt haben, dann sähe das anders aus !
MfG
duck313
IHallo,
das glaube ich nicht das die Vertriebsweg da bei dem Laden sich unterscheiden. Da ist nur Mama und Tochter die ein Trike verleihen. Ich glaube die sind so doof das die linke Hand nicht weiß was die Rechte tut.
Ich hab nun das Teil wie jedes Jahr für meinen alten Preis bekommen.
LG
Tari
darum geht es nicht.
du hast gefragt, ob du den telefonischen preis auch bei bestellung per homepage verlangen kannst oder umgekehrt. und die antwort lautet: nein, das kannst du nicht. wie das jeweils zustande kommt ist komplett egal, du kannst dich ganz einfach nicht darauf berufen.
dass du jetzt den preis vom letzten jahr bekommen hast, ist nett, aber mehr auch nicht.