Bestellvollmacht Unternehmensrecht

Nehmen wir mal an jemand hat im Unternehmen eine Vollmacht Gegenstände bis 400 Euro einzukaufen.
Nehmen wir weiter an es ruft ein windigen Händler an und will Dinge verkaufen, am Telefon wird ihm gesagt das man nur bis 400euro bevollmächtigt ist und trotzdem unterschreibt man eine Bestellung über 3000 Euro nach entsprechender Bedrängung. Kommt man da heraus? Ist der Vertrag gültig? Den ein Wiederrufsrecht hat man ja nir als Provatperson.

Hallo,

wenn ein Bevollmächtigter wissentlich außerhalb seiner Vollmacht handelt, ist gegenüber dem Vertragspartner nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert (§ 179 Abs. 1 BGB). Der Vertreter haftet nicht, wenn der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB).

Mit anderen Worten: wenn der Vertragspartner davon wusste, dass der Vertreter gar nicht zu der Bestellung berechtigt ist, kann keine der Parteien die Umsetzung des Vertrages verlangen.

Strafrechtlich müsste man sich die Sache aber genauer anschauen, d.h. ob da nicht der Versuch unternommen wurde, zum Schaden des Vollmachtgebers zu handeln.

Gruß
C.