Bestes Verhalten auf einer Zwangsversteigerung?

Hallo!

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten auf einer Zwangsversteigerung (also, wenn ich eine Immobilie kaufen möchte) verhalten sollte? Wann soll ich bieten? Und soll ich gleich das Maximum bieten, was ich ausgeben möchte oder soll ich lieber erst mal drunter bleiben.

Mit anderen Worten: Welche Tipps und Tricks gibt es, um die Immobilie möglichst günstig zu ersteigern?

LG,
Brilli

Hallo Brilli,

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten auf
einer Zwangsversteigerung (also, wenn ich eine Immobilie
kaufen möchte) verhalten sollte? Wann soll ich bieten? Und
soll ich gleich das Maximum bieten, was ich ausgeben möchte
oder soll ich lieber erst mal drunter bleiben.

Tja wenn du gleich mit dem Maximum anfängst dann bietet der nächste 5 Euro mehr und du bist raus … :wink:

Grundsätzlich solltest du nicht gleich von Anfang an mitbieten.

Desweiteren macht es auch keinen Sinn, sofort nach einem Gebot mit einem eigenen zu kontern.

Ich weiss nicht wie die Regelung in D ist, aber hier in CH gibt es bei einer Zwangsversteigerung kein Mindestgebot. Dein Hauptgegner ist dann in jedem Fall die Gläubiger-Bank. Sie, bzw. ihr Vertreter, wird den Preis soweit hochtreiben, dass sie möglichst keine Verluste macht. Mehr herauszuholen macht für die Bank keinen Sinn, da ein Verkaufs-Überschuss dem Schuldner zu gute kommt.

Deine Taktik sollte auf jeden Fall sein, das Objekt möglichst günstig zu erwerben.

MfG Peter(TOO)

Tja wenn du gleich mit dem Maximum anfängst dann bietet der
nächste 5 Euro mehr und du bist raus … :wink:

Grundsätzlich solltest du nicht gleich von Anfang an
mitbieten.

Warum nicht? Ich sehe keinen Nachteil.
Aber auch keinen Vorteil. Ist ja nicht schlimm, wenn die anderen sehen, dass man auch anwesend ist. Und wenn man das erste mal bei einer Versteigerung bietet, gibt es bissl Herzflattern.
Wer nun erst in der heißen Phase einsteigt, flattert mehr. Also erst mal warm machen, genau wie im Sport. :wink:

Desweiteren macht es auch keinen Sinn, sofort nach einem Gebot
mit einem eigenen zu kontern.

Das stimmt.

Ich weiss nicht wie die Regelung in D ist, aber hier in CH
gibt es bei einer Zwangsversteigerung kein Mindestgebot. Dein
Hauptgegner ist dann in jedem Fall die Gläubiger-Bank. Sie,
bzw. ihr Vertreter, wird den Preis soweit hochtreiben, dass
sie möglichst keine Verluste macht. Mehr herauszuholen macht
für die Bank keinen Sinn, da ein Verkaufs-Überschuss dem
Schuldner zu gute kommt.

Es gibt ein Mindestgebot. Dieses ist mindestens so hoch wie die Schuld des betreibenden Gläubigers sowie auf jeden Fall die Kosten des Gerichts und die Kosten des Verfahrens.
Unter diesem Mindestgebot abgegebene Gebote sind ungültig.
Dann gibt es in der ersten Verhandlung eine Grenze von 7/10 des Verkehrswertes. Ist das höchste Gebot unter dieser Grenze, muss das Gericht den Zuschlag verwehren, wenn ein betreibender Gläubiger dies wünscht. Liegt das höchste Gebot unter 5/10 des Verkehrswertes, muss das Gericht den Zuschlag von Amts wegen verwehren.
In der nächsten Verhandlung sind diese Grenzen dann im Normalfall offen (es gibt Möglichkeiten, dies zu verhindern, würde aber jetzt etwas weit gehen).
Allerdings gibt es auch Konstellationen, wo der eigentliche Kaufpreis deutlich über dem eigenen höchsten Gebot liegt. Wer aber etwas aufpasst und von Anfang an in der Verhandlung sitzt (und natürlich dem Gerichtsbeamten gut zuhört), wird diesen seltenen Fall auch erkennen.

Deine Taktik sollte auf jeden Fall sein, das Objekt möglichst
günstig zu erwerben.

Das ist ein wirklich sehr guter Tipp. Den werde ich mir auch merken :smile:))

MfG Peter(TOO)

Grüße auch von mir

Hallo Peter,

heißt das etwa, daß ich nur ein einziges Gebot abgeben kann?

Gruß, Brilli

Hallo Dirk!

Würdest Du mir denn empfehlen, schon jetzt einmal bei der Bank angezufragen, wie hoch sie das Gebäude mindestens verkaufen möchte? Sollte ich vielleicht mal im Grundbuch nachschauen, wie hoch das Haus belastet ist?

Übrigens, ich kann doch mehrere Gebote abgeben, falls ich überboten werde, oder?

Grüße,
Brilli

Hallo Fragewurm,

Grundsätzlich solltest du nicht gleich von Anfang an
mitbieten.

Warum nicht? Ich sehe keinen Nachteil.

Theoretisch nicht, aber manche bieten schneller als sie denken.
Diese kontern sofort ein Gebot und das kann den Preis höher treiben als nötig.

MfG Peter(TOO)

Hallo Brilli,

heißt das etwa, daß ich nur ein einziges Gebot abgeben kann?

Nein, das habe ich ja auch nicht geschrieben.
Bieten kann man, bis jemand den Zuschlag erhalten hat.

MfG Peter(TOO)

Hallo Brilli,

Mit anderen Worten: Welche Tipps und Tricks gibt es, um die
Immobilie möglichst günstig zu ersteigern?

gehe einige male zu einer Versteigerung in denen Du das Objekt nicht haben willst und schau Dir an wie es abläuft.

Gandalf

Hallo,

nein, Du kannst, wie bei einer „normalen“ Versteigerung, ein Gebot
abgeben. Und wenn Dich da jemand überbietet kannst Du nachlegen.
Irgendwie hab ich in einer grauen Zelle, dass die Versteigerung nach
dem „… zum Dritten“ noch lange nicht erledigt ist. Vielleicht weiß
das einer der Spezialisten, unter welchen Umständen da nachgeboten
werden kann.
Die Idee, eine Versteigerung anzuschauen, die Dich vom Objekt her
nicht interessiert, ist gut. Dann kennst Du die Abläufe.

Zu den Limits hat weiter oben schon etwas gesagt. Ein Gang zur Bank
ist so ne Sache - wenn die z.B. rauskriegen, wie viel Du ausgeben
willst, dann wirst Du es auf jeden Fall nicht drunter kriegen. Wenn
sie das nicht wissen, haben sie eine Unbekannte auf der Rechnung.
Wichtig ist natürlich, dass Du das Objekt genau angeschaut hast und
weißt, welche Rechte und Pflichten da drauf sind.

viel Erfolg
Richard

Dann die Füße still halten.
Einem Neuling würde ich immer empfehlen, gleich zu Beginn zu bieten. Zum einen, weil diese Handlung sicher für die meisten einen kleinen Stressfaktor auslöst, zum anderen, weil ein Bieter bei seinem Gebot allerlei Dinge zu regeln hat. Da werden Personalien abverlangt, evtl. die Bietersicherheit nachgewiesen, man muss gar aufstehen und vor zum Tisch gehen.
Wer das hinter sich hat und in der heißen Phase einen freien Kopf hat, bleibt ruhig und macht weniger Fehler. Nur ein einziges mal zu Beginn, mehr nicht.
Und dann schaut man sich die anderen Interessenten an, ist irgendwie wie beim Poker.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehe ich genau so. Nicht zur Bank gehen, weil die sonst wissen, um was es geht. Die Höhe der Verbindlichkeiten bekommt man beim Amtsgericht. Am Aushang steht, wer der betreibende Gläubiger ist, wie hoch die Grundschuld/Hypothek ist, es gibt ein Gutachten zum Ansehen usw.

Sinnvoller als der Gang zur Bank könnte ein Gang zum Bewohner bzw. Eigentümer sein. Wenn man hier auf Widerstand stößt, kann man sich sehr viel Ärger ersparen, indem man lieber doch nicht mitbietet.
Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer gleich.
Hat man einen verstockten Eigentümer im frisch erworbenem Haus sitzen, kann es sein, dass man noch ein paar Jährchen zur Miete wohnen darf und möglicherweise danach eine Ruine bekommt.
Und dann wissen wir auch schon, wer die nächste Zwangsvollstreckung abwartet.
Sowas muss nicht, kann aber passieren.
Wichtiger als die eigentliche Zwangsversteigerung ist allerdings alles davor.
Hier geht es um eine Finanzierungszusage, die überprüft werden sollte. Es geht darum, eine Bietersicherheit zu beschaffen und es geht darum, sich selbst Gedanken zu machen, ob der von der Bank angesetzte Höchstpreis nicht sogar zu hoch ist.
Denn irgendwelche Ursachen muss es auch geben, dass es immer mehr Zwangsvollstreckungen gibt.
Es würde Sinn machen, sich hier fachlichen Beistand zu holen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich am besten auf
einer Zwangsversteigerung (also, wenn ich eine Immobilie
kaufen möchte) verhalten sollte? Wann soll ich bieten? Und
soll ich gleich das Maximum bieten, was ich ausgeben möchte
oder soll ich lieber erst mal drunter bleiben.

du hast schon einige gute Tipps erhalten - ich will dies mal aus der Sicht eines Nicht-selten-zu-Versteigerungen-Gehers beschreiben!

Bei einer ZV vergewisser ich mich erstmal „WER“ dort ist

  • der Schuldner selbst? ER hat ein ganz besonderes Verhältnis zu seiner Immobilie und es ist nicht selten, dass er eine neue Finanzierung im Rücken hat und „alles“ (und dann wirds teuer) geben würde, um sein Haus zu halten (ZVs sind ein legitimes Mittel der „Entschuldung“). In solch einem Fall halte ich die Füße still, denn ich geh auf die ZV um günstig zu kaufen, nicht um den Preis (zu Gunsten des natürlichen Feindes des Immobilienbeistzes - der Bank) in die Höhe zu treiben.

  • der versteigernde Banker? ist in aller Regel anwesend, hat ein Limit und lacht sich bei deinem Mindestgebot kaputt (innerlich). Wenn du durch dein Angebot ERNSTHAFTES (also ertes Gebot bei 40 % des Verkehrswerts) Interesse zeigst, wird der Banker idR zu dir kommen und die Sache erklären. Er wird einen Preis empfehlen, zu dem er dem Zuschlag nicht widerspricht und auch nicht gegenbietet (der Gläubiger kann im ersten Termin den Zuschlag uU verweigern und dann biste dein vermeintliches Schnäppchen wieder los, trotz „Zuschlag“). Dies ist ein erstes (!) Angebot der Bank -> ablehnen, selbst wenn es unter deinem Limit liegt! Dann wird der Banker nach deinem Limit fragen (umgekehrt gehts auch [Banker fragt Dich zuerst -> NIX sagen, zumindest nicht die Wahrheit]), du antwortest „mal sehen“ und druckst rum. Wenn Er jetzt fragt, ob deine Finanzierung steht hast du idR gewonnen! dies bedeutet, Er bruacht Geld! Wenn deine Finazierung steht, sag ihm, dass du bei ABC-Bank bist, Er weiss jetzt, dass du nicht spaßt und wird dir wahrscheinlich ein zweites, ehrlicheres Angebot, machen. Wenn du noch keine feste Bank hast, setzt euch 5 Minuten zusammen, redet über die Finanzierung (mit ihm) und du wirst sehen, jetzt kannst ggf. sehr schnell gehen.

  • Gegenbieter (selbst Laien)? sind (du bist ja jetzt vorbereitet) idR noch nervöser als du, fummeln nach dem Ausweis, zittern, stottern etc, bieten sich wie die Teufel gegenseitig hoch - nix für nen Abgeklärten wie dich … du bleibst coll und wartest!

  • Gegenbieter (Profis)? wenn der Bieter den Rechtspfleger und den Banker nett grüßt -> OK, der ist öfters dort … könnte also durchaus auch „ich“ sein - aber im Ernst - sitzen dort Profis, lesen die erstmal (nochmal) das ausgelegte Gutachten, geben nach einigem „rechnen“ ein erstes Gebot ab und gehen dann „erstmal rauchen“. Dieses erste Gebot lässt du liegen, interessiert dich nicht! DER kommt wieder und bis der wieder da ist, passiert garnix! ALSO: wenn du das gleiche Objekt nicht in drei Monaten in der Zeitung mit nem Aufschlag von 35 % erwerben willst -> sitzen bleiben! ruhig bleiben! Du hast n Limit und wenn der Profi wieder da ist, dann gehst du an rd. 80 % deines Limits = mindestens 60 % des Verkehrswerts [hier ist für die meisten Profis die Schmerzgrenze erreicht] und fertig! setzen!! Jetzt kommt ggf. wieder der Banker und (siehe oben) … und wenn „ich“ dort bin, dann hälst du dich aber bitte zurück, OK?

  • Gaffer, Nachbarn und Neugierige? sind mir die Liebsten! haben mit der ZV nix am Hut, „wollen nur sehen, wie sowas abläuft“ (in Wahrheit sind sie geil auf den Klatsch …herrlich!). Solche Leute anzapfen! DIE wissen ALLES über die Gegend, die Nachbarn die dich erwarten, den Verkäufer, den Zustand des Gartens und des Hauses, anstehende Erschließungen dort, Umgebungslärm etc etc etc - unschätzbare Informationen!!!

so, sorrx, ist ein wenig lang geworden, aber ich hoffe, ich konnte dir helfen!

LG
Ralf, ich muss jetzt los … Amtsgericht (sag ich nich)-Berlin, Sall … (sag ich auch nicht)