Hallo Zusammen,
Angenommen man bekäme eine Rente seines ehemaligen Arbeitgebers. Dieser bietet einem nun eine Abfindung dessen an. Wie ist diese in der Steuer zu betrachten?
Ändert sich etwas daran, wenn nicht der ehemalige Arbeitnehmer der Leistungsempfänger ist, sondern z.B. Nach dessen Tode die Ehefrau die Abfindung angeboten bekäme?
Herzlichen Dank,Horde
Ich wäre wirklich dankbar um Hilfe.
Gern kann ich noch fiktive Zahlen hinzufügen.
Die Witwe erhält mtl. Angenommen 250€
Als Abfindung bietet der Arbeitsgeber des verstorbenen Mannes 20.000€ an.
Wie ist der Betrag zu versteuen? Wäre es für die Witwe ratsam das Angebot anzunehmen bzw. wie sind die steuerlichen Auswirkungen?
Ichndanke euch
Hm, kann keiner helfen? Ist meine Frage so doof, oder kann ich irgendwo selbst die Antwort finden?
Guggel doch mal zu: fünftelregelung.
hier schonmal ein Link der´s erklärt:
Für die gesamte Summe fälllt dann auch noch der Krankenversicherungsbeitrag an.
Ist sich die Witwe darüber klar, dass die 20.000 noch nichtmal 7 Jahre abdecken bei 250.-€ monatlich? ramses90
Danke Ramses!
Damit komme ich weiter!
Hallo, wenn es sich um eine Betriebsrente handelt, die direkt vom Arbeitgeber kommt (so verstehe ich das), ist das steuerlich kritisch.
Diese Betriebsrente ist steuerlich Arbeitslohn und mit einer Abfindung kommst Du in eine ganz andere Progression. Das ist in der Regel ungünstiger. Vielleicht kann man den Betrag mit der sog. Fünftelregelung reduzieren. Die Bedingungen dafür sind aber knifflig, ob das klappen wird, kann man so nicht sagen.
Am Sachverhalt ändert sich auch nichts, wenn die Witwe auf die Witwenrente eine Abfindung erhält.
Der Krankenversicherungsbeitrag wurde auch genannt, der ist aber in beiden Fällen zu entrichten.
Viel Glück
Barmer