Folgender abstrakter Fall:
Im Jahr 2007 einigt sich Frau X im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeben auf Auflösung des Vertrages mit einer Abfindungszahlung /Bsp. 10.000,00 EUR. Im gerichtlichen Vergleich wird fixiert (und auch durch den Richter so in der Verhandlung gesagt), dass dieser Betrag in 3 Raten an die Klägerin zu zahlen sei um die steuerliche Belastung der Abfindung im Sinne der Klägerin zur Auszahlung zu bringen.
Die 10.000,00 EUR werden nun auch in 3 Monatsraten ohne jeglichen steuerabzug ausgezahlt. Bis dahin geht die Klägerin davon aus, dass die auf die Abfindung zu zahlenden Steuern (so überhaupt welche anfallen) sofort mit Auszahlung der jeweiligen Raten abgezogen werden.
Die Klägerin ist somit hocherfreut, dass anscheinend keine Steuern anfallen. Da auch nichts auf der Lohnsteuerkarte auftaucht wird die Abfindung auch nicht beim Lohnsteuerjahesausgleich angegeben.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung (2 Jahre später) fällt die Auszahlung jedoch auf und es erfolgt eine Nachfestsetzung.
Diskussionspunkt soll hier nicht sein, dass die Klägerin recht blauäugig an die Sache ranging. Es steht ein Mitverschulden dieser außer Frage.
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Was jedoch fraglich ist, und bislang von niemanden beantwortet werden konnte ist, warum die Zahlung in 3 Monatsraten angeordnet wurde um die steuerliche Belastung zu reduzieren und dann letztlich doch der ganze Betrag als Einkommen in die Steuerberechnung einfließt.
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Die weitere Frage ist, warum der Arbeitgeber nicht gleich die partiell anfallende Steuer abführt oder zumindest der Betrag auf der Lohnsteuerkarte auftaucht? Das wäre doch die transparenteste Lösung. Gewollter oder wie in diesem Fall ungewollter Steuerhinterziehung wäre ein Riegel vorgeschoben. Zumindest sollte doch für das Finanzamt der Anschein gesetzt werden, dass etwas geflössen ist (um nicht Jahre später eine böse Überraschung zu erleben.
Vielen Dank im Voraus (auch für das lesen des etwas längeren SV)