Besteuerung Abfindung

Folgender abstrakter Fall:

Im Jahr 2007 einigt sich Frau X im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit dem Arbeitgeben auf Auflösung des Vertrages mit einer Abfindungszahlung /Bsp. 10.000,00 EUR. Im gerichtlichen Vergleich wird fixiert (und auch durch den Richter so in der Verhandlung gesagt), dass dieser Betrag in 3 Raten an die Klägerin zu zahlen sei um die steuerliche Belastung der Abfindung im Sinne der Klägerin zur Auszahlung zu bringen.
Die 10.000,00 EUR werden nun auch in 3 Monatsraten ohne jeglichen steuerabzug ausgezahlt. Bis dahin geht die Klägerin davon aus, dass die auf die Abfindung zu zahlenden Steuern (so überhaupt welche anfallen) sofort mit Auszahlung der jeweiligen Raten abgezogen werden.

Die Klägerin ist somit hocherfreut, dass anscheinend keine Steuern anfallen. Da auch nichts auf der Lohnsteuerkarte auftaucht wird die Abfindung auch nicht beim Lohnsteuerjahesausgleich angegeben.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung (2 Jahre später) fällt die Auszahlung jedoch auf und es erfolgt eine Nachfestsetzung.

Diskussionspunkt soll hier nicht sein, dass die Klägerin recht blauäugig an die Sache ranging. Es steht ein Mitverschulden dieser außer Frage.

  1. Was jedoch fraglich ist, und bislang von niemanden beantwortet werden konnte ist, warum die Zahlung in 3 Monatsraten angeordnet wurde um die steuerliche Belastung zu reduzieren und dann letztlich doch der ganze Betrag als Einkommen in die Steuerberechnung einfließt.

  2. Die weitere Frage ist, warum der Arbeitgeber nicht gleich die partiell anfallende Steuer abführt oder zumindest der Betrag auf der Lohnsteuerkarte auftaucht? Das wäre doch die transparenteste Lösung. Gewollter oder wie in diesem Fall ungewollter Steuerhinterziehung wäre ein Riegel vorgeschoben. Zumindest sollte doch für das Finanzamt der Anschein gesetzt werden, dass etwas geflössen ist (um nicht Jahre später eine böse Überraschung zu erleben.

Vielen Dank im Voraus (auch für das lesen des etwas längeren SV)

  1. Was jedoch fraglich ist, und bislang von niemanden
    beantwortet werden konnte ist, warum die Zahlung in 3
    Monatsraten angeordnet wurde um die steuerliche Belastung zu
    reduzieren und dann letztlich doch der ganze Betrag als
    Einkommen in die Steuerberechnung einfließt.

Es fließt immer der gesamte Betrag in die Steuererklärung ein, die Frage ist nur, in welchem Jahr.
Wird der Betrag in einem Kalenderjahr ausgezahlt, gibt es eine Fünftel-Regelung als Vergünstigung.
Fließt der Betrag in verschiedenen Kalenderjahren zu, gilt diese Günstiger-Regelung nicht, da die Steuerprogression ja auch nicht so hoch ist.
Die monatlichen Raten in einem Kalenderjahr machen steuerlich keinen Sinn.
Aber das wurde vermutlich ohne einen Steuerberater gefragt zu haben ausgehandelt…

  1. Die weitere Frage ist, warum der Arbeitgeber nicht gleich
    die partiell anfallende Steuer abführt oder zumindest der
    Betrag auf der Lohnsteuerkarte auftaucht? Das wäre doch die
    transparenteste Lösung.

Da der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vermutlich nicht mehr hatte, darf er nicht auf „normaler“ Lohnsteuerkarte abrechnen.
Allerhöchstens nach Steuerklasse VI, das hätte er machen können.

Da der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vermutlich nicht mehr
hatte, darf er nicht auf „normaler“ Lohnsteuerkarte abrechnen.
Allerhöchstens nach Steuerklasse VI, das hätte er machen
können.

Wohl eher machen müssen…