es ist naturgemäß schwierig, Gesetze zu interpretieren, die es noch gar nicht gibt. Hier liegt erst einmal eine Gesetzesidee vor. Ob die umgesetzt wird und wenn ja, wie, werden wir erst im nächsten Jahr erfahren.
Es gibt aber derzeit keinen Grund anzunehmen, dass die Definition privater Veräußerungsgeschäfte dahingehend geändert wird, dass Fondsanteile ausgenommen werden.
es gibt keine regelungen, nur eine absichtserklärung.
diese hatte eichel übrigens auch bei machtantritt abegegeben und was wurde draus? nichts.
es besteht zur zeit keinerlei handlungsbedarf.