Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Besteuerung von ausschüttenden Fonds.
Angenommen, ich kaufe einen ausschüttenden Fonds direkt vor der Ausschüttung. Danach erfolgt die Ausschüttung, der Fondspreis wird um den Betrag korrigiert. Vom Ausschüttungsbetrag wird die Steuer abgezogen, vom Rest bekomme ich neue Anteile. Hätte ich einen Freistellungsauftrag, würde ich so viele Anteile bekommen, dass mein Depotwert nach Wiederanlage genauso hoch ist wie vor der Ausschüttung.
Aber wie gesagt, in diesem Fall werden Steuern abgeführt, weil ich keinen Freistellungsauftrag habe. Nun habe ich also einen gewissen Prozentsatz Steuern gezahlt, dadurch ist mein Depotwert niedriger als zuvor. Und das, obwohl der Fonds keine eigentlichen Kursverluste gemacht hat. Ich habe also einen Verlust hinzunehmen, obwohl der Fonds an sich genauso viel Wert ist wie zuvor. Irgendwie habe ich Probleme mit diesem Gedanken. Ich zahle Steuern, obwohl ich keinen Gewinn gemacht habe. Würde ich direkt nach Ausschüttung verkaufen, wäre das ganze ein Verlustgeschäft durch den Steuerabzug. Obwohl der Wert des Fonds sich nicht geändert hat (was ich mit Freistellungsauftrag ja erlebt hätte).
Wer kann mir da weiterhelfen? Mache ich einen Denkfehler? Oder muss man einen ausschüttenden Fonds einfach so lange halten, bis der Steuerverlust durch den Kurs ausgeglichen wurde?
Gruß und Danke schonmal