Besteuerung bei arbeit im ausland

Guten Tag!

wie wird ein Arbeitsverhältnis in Deutschland besteuert, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Vertrag auf Freelancer-Basis bei einer Firma außerhalb der EU (Libyen, Ghana, Nigeria etc.)
  • Arbeitszeit 4 Wochen off-shore + 2 Tage bezahlte Reisezeit, dann 26 Tage frei
  • fester Wohnsitz sowohl im Ausland als auch in Deutschland

Vielen Dank schon mal,

BaBlue

Besteuerung selbständiger Tätigkeit Ausland
Servus,

wie wird ein Arbeitsverhältnis in Deutschland besteuert

Das ist nicht Gegenstand der Frage, da es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Mit Libyen und Nigeria hat Deutschland derzeit keine Doppelbesteuerungsabkommen, bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland sind grundsätzlich alle Einkünfte steuerbar, die irgendwo auf der Welt erzielt werden. Nigeria ist ein Spezialfall, da wird irgendeine Art von Steuern üblicherweise durch den Generalunternehmer vor Ort ausgehandelt und bezahlt, so dass die einzelnen Subs und Consultants nichts von der doppelten Besteuerung mitkriegen, auch wenn sie formal der Steuerpflicht in Nigeria unterlägen. Libyen kennt soviel ich weiß keine Ertragsteuerpflicht zumindest für ausländische Consultants, die dort tätig sind - zumindest hat dort von meinen Kollegen noch nie jemand was haben wollen, obwohl mit jedem Visum detailliert dokumentiert ist, wofür die Einreise gut ist. Problematisch wird das in ganz anderem Zusammenhang: Es ist für einen Einzelunternehmer mit nicht lybischem Pass so gut wie nicht möglich, sich als Unternehmer registrieren zu lassen (d.h. Rechnungen mit Adresse Libyen schreiben und z.B. Lieferungen empfangen zu dürfen).

Wegen DBA Ghana kommt es bei selbständiger Tätigkeit drauf an, von wo aus das Unternehmen betrieben wird und wo dem Unternehmer feste Einrichtungen zur Verfügung stehen. Laptop, Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und ein berth im Containercamp sind keine feste Einrichtung.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin

bei unbeschränkter Steuerpflicht
in Deutschland sind grundsätzlich alle Einkünfte steuerbar,
die irgendwo auf der Welt erzielt werden

heißt das, daß diese Einkünfte in Deutschland voll versteuert werden müssen?

LG
BaBlue

Servus,

ja. Dann, wenn ein Wohnsitz oder der dauernde Aufenthalt in D ist, Ausnahmen gibts bloß bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Einen deutschen Pass kann man freilich auch haben, wenn man in D keinen Wohnsitz hat.

Schöne Grüße

MM

Mercidankeschön :o)