Besteuerung bei Beteiligungszuwachs

Sehr geehrte Forenmitglieder,
sitze für die Uni gerade an einem Fall aus dem Bereich Unternehmensgründung und muss mit meiner Gruppe einzelne Modellgründungsideen auf Chancen und Risiken überprüfen. Mir wurde die Ehre zu teil, Rechts und Steuerfragen zu beantworten. Da der Fall recht komplex ist, dachte ich ihn hier einmal zu Diskussion zu stellen, um daraus Ansätze für die Lösungsskizze zu erhalten. Also folgender Fall:

Ein Start-up will IT-Leistungen für andere Start-ups erbringen. Dafür wollen sie aber nicht einfach entlohnt werden, sondern bei interessanten Projekten eine kleine Teilhaberschaft erhalten. Nehmen wir an, dass die anderen Start-ups darauf eingehen, so bedeutet der Erhalt eines Unternehmensanteils ja einen Vermögenszuwachs. Wirkliche finanzielle Rückflüsse können ja frühestens aber erst (wenn überhaupt) in einem Jahr erwartet werden. Hier meine Fragen:

1.Muss der Zuwachs an Unternehmensanteilen als Gewinn versteuert werden?
2.Und wenn ja, mit welchem Steuersatz (25% oder individuell?)
3.Hat die Rechtsformwahl (Personen- oder Kapitalgesellschaft) einen Einfluss darauf, ob es versteuert werden muss?
4.Würde es einen Unterschied machen, wenn anstatt einer wirklichen Beteiligung eine stille Teilhaberschaft vereinbart würde?

Vielen Dank!

Mir scheint, da sind echte Lücken in den Kenntnissen der Unternehmensformen und deren steuerliche Auswirkung vorhanden.
Daher sollten Hausaufgaben zunächst selber gelöst werden, das erhöht den Lerneffekt.

1.Muss der Zuwachs an Unternehmensanteilen als Gewinn
versteuert werden?

Kommt auf die Unternehmensform an

2.Und wenn ja, mit welchem Steuersatz (25% oder individuell?)

Kommt auf die Unternehmensform an

3.Hat die Rechtsformwahl (Personen- oder Kapitalgesellschaft)
einen Einfluss darauf, ob es versteuert werden muss?

siehe 1. und 2.

4.Würde es einen Unterschied machen, wenn anstatt einer
wirklichen Beteiligung eine stille Teilhaberschaft vereinbart
würde?

das kann mich selber ergoogeln, ich würde mal stille Gesellschaft erfragen

1.Muss der Zuwachs an Unternehmensanteilen als Gewinn
versteuert werden?

Kommt drauf an, was du mit „Zuwachs“ meinst. Wenn du damit meinst, dass das IT-Unternehmen einen neuen Geschäftsanteil erhält, dann stellt dessen Wert in dem Moment, in dem die Beteiligung begründet wird, ja nichts anderes als den Gegenwert für die Leistung des IT-Unternehmens dar. Diese muss natürlich beim IT-Unternehmen als Erlös = Umsatz erfasst werden und geht somit in den Gewinn ein.

Wenn du hingegen mit „Zuwachs“ eine bloße Wertsteigerung eines bereits vorhandenen Anteils meinst, so darf diese nicht als Erlös erfasst werden, denn Vermögensgegenstände (das sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen) dürfen handelsrechtlich maximal mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert werden. Spätere Wertsteigerungen können zwar sog. „stille Reserven“ begründen, jedoch werden solche stillen Reserven eben nicht bilanziell aufgedeckt; deswegen heißen sie ja „still“.

Etwas anderes wäre der günstigenfalls jährlich zufließende Ertrag aus solchen Beteiligungen (z.B. Dividenden). Dieser laufende Ertrag ist als Erlös gewinnwirksam zu erfassen. Ob er versteuert werden muss, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab, an dem die Beteiligung besteht.

2.Und wenn ja, mit welchem Steuersatz (25% oder individuell?)

Kommt wieder drauf an, wovon du redest.

Sprichst du von der bloßen Begründung der Beteiligung durch Empfang des Anteils, ist (siehe oben 1.) der Umsatz in Abhängigkeit der Rechtsform des IT-Unternehmens entweder mit 15 % (wenn es eine GmbH ist) oder mit dem individuellen Steuersatz (Einzelunternehmen), jeweils zuzügl. Gewerbesteuer, zu versteuern.

Redest du hingegen von späteren laufenden Erträgen aus dieser Beteiligung, kommt es wiederum auf die Rechtsform an.
Wenn das IT-Unternehmen ein Einzelunternehmen ist und die Beteiligung nicht den Charakter einer Mehrheitsbeteiligung oder Mitunternehmerschaft besitzt, dann mit 25 %, sonst mit dem individuellen Steuersatz. Ist das IT-Unternehmen hingegen kein Einzelunternehmen, sondern eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) und das ausschüttende Unternehmen ebenfalls, bleibt die empfangene Ausschüttung völlig steuerfrei.

3.Hat die Rechtsformwahl (Personen- oder Kapitalgesellschaft)
einen Einfluss darauf, ob es versteuert werden muss?

Ja.

4.Würde es einen Unterschied machen, wenn anstatt einer
wirklichen Beteiligung eine stille Teilhaberschaft vereinbart
würde?

Steuerlich nicht, denn auch eine stille Beteiligung ist eine Beteiligung in steuerlichem Sinne. Zu unterscheiden sind lediglich typisch stille Beteiligungen und atypisch stille Beteiligungen.