Hallo Martin,
schonmal vielen Dank für die Auskunft!
Neinnein, ganz so doof sind Finanzbeamte auch nicht. Lies mal
§ 3a UStG. Ort der Leistung ist in diesem Fall dort, wo der
Empfänger der Leistung (= Auftraggeber) sein Unternehmen
betreibt, wenn er Unternehmer im Sinn des UStG ist. Wenn er
kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung dort, wo der
Übersetzer sein Unternehmen betreibt, d.h. in diesem Fall D.
Wer einen Umsatz als nicht steuerbar behandelt und fakturiert,
muss die Unternehmereigenschaft des ausländischen Kunden
nachweisen. Das geht innerhalb des Gemeinschaftsgebietes
leicht mit einer (gültigen!!) USt-ID-Nummer, aber auch mit
jedem anderen geeigneten Dokument.
Wenn ich das richtig verstehe, wäre es in Ordnung, das im Elster so anzugeben, wie es bisher geschieht, aber der Übersetzer müsste zusätzlich nachweisen, dass es sich auch wirklich um ein Unternehmen handelt. Stimmt das so?
Und wenn ja, bei wem/wann müsste er das nachweisen? Müsste das jedesmal angegeben werden, oder müsste der Nachweis nur für den Fall, dass jemand (wer?) nachfragt, vorzeigbar sein?
- Warum bzw. zu welchem Steuersatz werden diese
„Auslandseinkünfte“ dann in der Einkommenssteuererklärung doch
berechnet?
Weil der Ort der Leistung im Sinn des UStG etwas anderes ist
als die Steuerbarkeit von Einkünften im Sinn des EStG.
Technisch ist das ganz einfach: Einnahmen sind Einnahmen, egal
woher sie kommen, und stehen in der gleichen
Überschussrechnung drinne wie alle anderen auch.
Sinnvollerweise nachvollziehbar gegliedert, so dass die
USt-Werte abstimmbar sind.
Irgendwo logisch, Einnahmen müssen immer versteuert werden, egal, woher sie kommen, richtig? Wo liegt dann der Sinn darin, bei Auslandskunden keine Umsatzsteuer berechnen zu müssen? Es ist ja doch nur ein durchlaufender Posten, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 6.000 €, wie das
bei Übersetzern so üblich ist, ist der ESt-Satz Null Prozent.
Im Jahr meinst Du? Wieso denn Null Prozent? Und gibt es noch andere Prozentsätze? Was wäre zum Beispiel bei einem zu versteuernden (Auslands)Einkommen von 9000 €?
Und wieso sind 6000 € üblich bei Übersetzern?
So viele Fragen, sorry! Ist aber auch echt verwirrend, finde ich!
Liebe Grüße
anna