Besteuerung bei Erwerbsunfähigkeitsrente

Meine Frau erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 590 € netto. Muß sie diese beider Steuerklärung angeben, wenn sie bei mir mit veranlagt (Zusammenveranlagung) ist.

Hallo,
ich bin zwar kein Experte, aber ich bekomme auch EU-Rente und mein Mann (er arbeitet beim Finanzamt), gibt sie auch immer an.

Gruß
alexx

Meine Frau erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 590 €
netto. Muß sie diese beider Steuerklärung angeben, wenn sie
bei mir mit veranlagt (Zusammenveranlagung) ist.

Hallo Elvira & Rainer,

Erwerbsunfähigkeitsrente, besser gesagt der Rentenbescheid und etwaige Rentenanpassungsbescheide müssen bei der Steuererklärung mit angegeben werden, sonst handelt es sich um Steuerhinterziehung. Auch bei Zusammenveranlagung.

Es gelten bei Ehegatten aber andere Freibeträge auch bei der Besteuerung der Rente.

Sie müssen den Bruttobetrag angeben, bzw. der steht ja auch auf dem Rentenbescheid.

Wenn Sie erstmals die Rente mit angeben müssen, weil sie erst jetzt aktuell geworden ist, so wenden sie sich bitte zusätzlich an einen Steuerberater, denn der
hat auch die rechtliche Absicherung und kann Ihnen bei der Steuererklärung noch ein paar Tipps geben.

Ich hoffe Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Natascha

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Meine Frau erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 590 €
netto. Muß sie diese beider Steuerklärung angeben, wenn sie
bei mir mit veranlagt (Zusammenveranlagung) ist.

Ja, diese Rente gehört auch in die gemeinsame Steuererklärung rein. Aber da sie normalerweise nur bin max.65.Lebensjahr läuft, ist sie meist nur ganz minimal steeurpflichtig.

Hallo,

ja leider muss man auch die Erwerbsunfähigkeitsrente versteuern.
Es ist eine sogenannte abgekürzte Leibrente und muss in der Anlage R eingetragen werden.

MfG

Meine Frau erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 590 €
netto. Muß sie diese beider Steuerklärung angeben, wenn sie
bei mir mit veranlagt (Zusammenveranlagung) ist.

Hallo aus Erding, ich muss zugeben da muss ich passen, ich glaube zwar nicht aber ich würde die Frage im Steuerboard stellen, da gibts bestimmt Antwort!
Gruß
gwynifer

Meine Frau erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 590 €
netto. Muß sie diese beider Steuerklärung angeben, wenn sie
bei mir mit veranlagt (Zusammenveranlagung) ist.

Hallo,

ich habe leider kein EStG hier (bin zurzeit in China) aber meiner Meinung nach ist auch die Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlage R mit anzugeben!