Besteuerung bei Lohnzahlung an den Erben

Hallo!

Meine Freundin und ich stehen pünktlich zum Jahresende von einem kleinen Problem.

Folgende Situation trug sich zu.
Der Vater meiner Freundin verstarb am 23.09.2010 (gesundheitlich, nicht in Folge eines Unfalls).

Nun hat meine Freundin (neben der Halbwaisenrente von der gesetzlichen RV) vom Arbeitgeber ihres Vaters im März 2010 eine Zahlung i.H.v. über 10.000 Euro als Sozialleistung der Firma bekommen, musste dafür aber ihre Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnummer etc. angeben. Die Zahlung ist auserdem auf dem Konto als „Lohn/Gehalt“ ausgewiesen.

Meine Freundin war zu dem Zeitpunkt in schulischer Ausblidung und hatte kein Einkommen. Mittlerweile ist sie berufstätig als Arbeitnehmer und würde somit logischerweise über den Freibetrag kommen.

Meine Fragen nun:
Muss Sie die 10.000 Euro versteuern?
und
Wo muss Sie diese Sozialleistung in der Steuererklärung angeben? (Bitte kein Verweis auf nen Steuerberater, mir reichen diese Infos, mache meine Steuererklärung seit Jahren selber, nur kenn ich mich mit diesem Spezialfall eben nicht aus)

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Hallo,
ja Sie muss es versteuern.
Angegeben wird die Summe auf der Lohnteuerkarte bzw der Bescheinigung, die Sie vom Arbeitgeber erhält, in der anlage N auf der ersten Seite, gegenenfalls halt dann 2 Lohnsteuerkarten.
Unklar ist mir, was Du meinst mit Sozialleistung, wenn doch Lohn/Gehalt eingetragen wurde?
Gruss Hermann

hallo,

ich kann deine fragen leider nicht vollständig beantworten, aber was ich weiß, gebe ich gerne weiter.

Nun hat meine Freundin (neben der Halbwaisenrente von :der
gesetzlichen RV) vom Arbeitgeber ihres Vaters im März 2010
eine Zahlung i.H.v. über 10.000 Euro als Sozialleistung der
Firma bekommen, musste dafür aber ihre Lohnsteuerkarte,
Sozialversicherungsnummer etc. angeben. Die Zahlung ist
auserdem auf dem Konto als „Lohn/Gehalt“ ausgewiesen.

das ist ungewöhnlich, wenn nicht sogar unsinnig. nachdem deine freundin beim arbeitgeber des vaters gar nicht in lohn&brot stand, kann sie folglich auch kein gehalt beziehen. der ausweis der gezahlten sozialleistung als lohn/gehalt ist daher unsinnig und unzutreffend.

tatsache ist, daß der betrieb des vaters bei todesfällen wohl einen betrag x an die hinterbliebenen zahlt. dies ist sehr honorig, hat aber mit gehaltsleistungen nichts zu tun, sondern ist eine rentenzahlung und muß steuerlich auch so behandelt werden.
zu versteuern ist diese leistung in jedem fall, ob sozialabgaben gezahlt werden müssen davon, kommt auf die ausgetaltung der sozialleistung an. da im post nichts weiter beschrieben ist, kann ich dazu auch keine näheren angaben machen. im zweifel hilft aber ein kurzer anruf bei der kv oder rv weiter - die wissen in solchen dingen bescheid.

Muss Sie die 10.000 Euro versteuern?

wie oben schon erwähnt: ja. bei rentenbezug gibt´s aber freibeträge und entsprechende „abschläge“ seitens des fa, womit die besteuerung bei weitem nicht so hoch ausfällt wie bei normalem lohn/gehalt.

es gibt eine anlage r, auf der auch witwen- und waisenrenten angegeben werden. hier gehört meines wissens auch die einmalzahlung hin.

saludos, borito

Hallo,

entschuldigen Sie,wenn ich so direkt bin: Auch wenn man Jahre lang seine Erklärung selbst gemacht hat, kann man durchaus in so einem schwierigen fall mal einen Steuerberater fragen. Man verpflichtet sich ja nicht für mehrere Jahre, dann auch dort die Erklärung machen zu lassen!!!

Grüße