Hallo,
angenommen, Pensionärin P ist 65 Jahre alt und erhält zwei Renten in Höhe von ca. 1500 Euro, also die eigene plus die der Witwenbeamtenpension. Hinzu kommt ein Nebenverdienst von etwa 340 Euro im Monat. Sie muß in jedem Fall eine Einkommenssteuererklärung machen und darin neben den Renten auch den Nebenverdienst angeben, oder? Als 65-jährige kann sie zwar so viel hinzu verdienen wie sie möchte, aber das bedeutet nicht, dass der Nebenverdienst nicht steuerpflichtig ist, nicht wahr?
Der Grundfreibetrag für Einzelpersonen beträgt 7664 Euro (zu versteuerndes Einkommen)
Die Einkünfte aus Pensionen sind: Einkünfte - Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro = Summe1
Die Einkünfte aus Renten (bei Rentenbeginn in 2005 oder vor 2005) sind 50% der Renten - 102 Euro = Summe 2
Summe1 + Summe2 + Einkünfte aus Nebenverdienst = Summe3
Summe3 abzüglich Sonderausgaben (Versicherungen etc.) = zu versteuerndes Einkommen.
Man kann hierz die kostenlose Software www.Elsterforumlar.de nutzen und das ganze mal berechnen lassen.
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Wenn der Nebenverdienst als 400€-Job stattfindet,
muss er doch gar nicht angegeben werden.(?)
Gruß JoKu
Das ist richtig, dazu hat der Fragende aber nichts gesagt. Ein Minijob, der pauschalversteuert usw. über die Knappschaft Bahn See usw. wird, der ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Das ist richtig, dazu hat der Fragende aber nichts gesagt.
Es blieb sehr offen, um was für eine Art „Nebenverdienst von etwa 340 Euro im Monat“
es sich handelt.
Häufig findet so was im Rahmen eines Minijobs statt.
Es gibt da natürlich auch andere Möglichkeiten.
Gruß JoKu