Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Erhöhen Einkünfte aus Kapitalvermögen den individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen? Z.B. jemand hat 100 TEUR Einkünfte aus Kapitalvermögen, die mit der Kapitalertragsteuer (25%) besteuert werden, und 10 TEUR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mit welchem Steuersatz werden dann die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besteuert? Mit dem, der sich bei den Einkünfte i.H.v. 10 TEUR ergibt, oder mit dem, der sich bei den Einkünften i.H.v. 110 TEUR ergibt?

Danke im Voraus!

Es gibt zwei Möglichkeiten, die der Steuerpflichtige wählen kann:

  1. Es werden alle Einkünfte zusammengerechnet, daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und hier der Steuersatz, einheitlich für alles.
  2. Seit Einführung der Abgeltungssteuer von 25 % + Soli
    = ca. 26,375% kann der Steuerpflichtige frei wählen ob er die Kapitaleinkünfte überhaupt angibt oder überlässt es dem Finanzamt, die für den Steuerpflichtigen beste Möglichkeit festzustellen. Das kann man auch selbst ganz einfach mit einer Steuertabelle oder Programm machen, bei 100 TEUR Kapitaleinkünften kann man 22 Euro für so ein Programm investieren. Da hier verschiedene Bewertungen wie Familienstand, Werbungskosten der Einnahmequellen usw. zu berücksichtigen sind, kann ich hier keine exakte Zahl nennen, aber soweit im Groben wenn es nur diese Einnahmen sind und Sie verheiratet werden: Nur Vermietung: gar keine Steuer. Mit Kapitaleinkünften 30.000 Steuern, also ist die Pauschalbesteuerung mit 25% günstiger.

Hallo, Einkünfte aus V+V werden in der Einkommensteuer angegeben und dort mit dem entsprechenden Steuersatz versteuert, so seh ich das jedenfalls. LG

d.h. bei der Ermittlung des Steuersatzes, mit dem die Einkünfte aus V&V besteuert werden, bleiben die Einkünfte aus Kapitalvermögen unberücksichtigt?

Habe doch die beiden Möglichkeiten aufgezeigt. Entweder werden die KAP mit der Abgeltungssteuer abgerechnet oder alles zusammen, was eben günstiger ist:

d.h. bei der Ermittlung des Steuersatzes, mit dem die
Einkünfte aus V&V besteuert werden, bleiben die Einkünfte aus
Kapitalvermögen unberücksichtigt?

Hallo,

Die Vermietungen-Verpachtungen werden extra versteuert,da z.B. bei Vermietungen die Renovierungskosten,Mietausfall,bei Eigentumswohnungen
die Rücklagekosten usw.alles abgezogen wird und dann erst die Steuer errechnet wird.
Es wird auch in einem anderen Absatz bei der Steuer eingetragen als die Kapitalsteuer.

Da wir selbst in dieser Lage sind kann ich aus eigener Erfahrung sprechen,auch wenn wir unsere Steuer über einen Steuerberater machen lassen.

Gruß
monika61

Hallo,

da die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung hat, bleiben die Einkünfte aus Kapitalvermögen außen vor. Es gilt daher der Steuersatz für 10 TEUR.

Für Einkünfte aus Kapitalvermügen wurde Abgeltungssteuer mit 25% eingeführt. Alle übrigen Einnahmen abzgl. Ausgaben werden ohne Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen gesondert behandelt. Das Finanzamt sollte auch Günstigerprüfung durchführen. Begründung: In ganz seltenen Fälen ist Verzicht auf Abgeltungssteuer und Hinzurechnung von Kapitaleinkünften zu den anderen Ainkünften unterliegt einem niedrigerem Steuersatz als 25%.

Danke!

Hallo,

sollten die Kapitaleinkünfte tatsächlich im vollem Umfang der Abgeltungssteuer unterliegen, dann sind die 100 T€ Kapitaleinkünfte durch die Zahlung der 25.000 € beglichen und die 10.000 € werden „normal“ besteuert, d.h. nach Abzug von Sonderausgaben evtl. gar nicht oder mit einem sehr geringen Steuersatz