Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage. Welcher Gewinn wird auf die Gesellschafter der Personengesellschaft bei der Besteuerung verteilt - der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn?
Danke im Voraus!
Grüße
Mary
Hallo zusammen!
Ich habe folgende Frage. Welcher Gewinn wird auf die Gesellschafter der Personengesellschaft bei der Besteuerung verteilt - der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn?
Danke im Voraus!
Grüße
Mary
Da kann ich nicht weiterhelfen.
Hallo,
das ergibt sich schon aus dem Wort: Steuerlicher Gewinn.
Dieser setzt sich aus dem Handelsbilanzgewinn zzgl. den steuerlichen/außerbilanziellen Korrekturen zusammen (z. B. Sonderbetriebseinnahmen/ausgaben, Gewinne aus Sonder- und Ergänzungsbilanzen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben etcc. etc.).
Diese Positionen sind entsprechend zu verteilen.
Hallo Mary,
für die Besteuerung natürlich der Steuerbilanzgewinn.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Ich habe folgende Frage. Welcher Gewinn wird auf die
Gesellschafter der Personengesellschaft bei der Besteuerung
verteilt - der Handelsbilanzgewinn oder der
Steuerbilanzgewinn?Danke im Voraus!
Grüße
Mary
der Steuerbilanzgewinn, da dieser vom HB-Gewinn abweichen kann
Hallo, Mary,
im Rahmen der vom Finanzamt durchzuführenden „Einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte“ (www.gesetze-im-internet.de/AO) wird natürlich der StB-Gewinn, das heißt der nach Maßgabe der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften (www.gesetze-im-internet.de/ESt) ermittelte Gewinn oder Verlust auf die Gesellschafter verteilt. Die Anteile werden dann bei den Einkommensteuer-Veranlagungen der Gesellschafter versteuert.
In der Praxis wird, jedenfalls bei kleineren Unternehmen, eine gemeinsame HB und StB aufgestellt.
Bei der nach Handelsrecht aufgestellten Handelsbilanz geht es um den Schutz der Gläubiger: Der Unternehmer darf sich nicht reicher darstellen als er tatsächlich ist. In der steuerrechtlichen Bilanz geht es um die Höhe der zu zahlenden Erwerbssteuern: Der Unternehmer darf sich nicht ärmer machen als er ist.
Die Schwierigkeit ist, dass der Unternehmer schon bei Aufstellung der Bilanz die künftigen Risiken durch Rückstellungen berücksichtigen muß, die er noch nicht genau bewerten kann.
Gruß, Rainer Grassl.
Dazu kann nur ein Steuerberater oder das Finanzamt selbst Auskunft geben.
Hallo!
Für die Besteuerung ist immer der Steuerbilanzgewinn maßgebend.
Allerdings gibt es zusätzlich außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen auf Ebene der Gesellschaft und Sonderbetriebsvermögen bzw. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben auf der Ebene der Gesellschafter, die sich auf die beim Gesellschafter zu versteuernden Einkünfte auswirken.
MfG Tagliatelle78
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.
Guten Tag,
dazu kann ich leider nichts sagen.
LG
A.Cylius
Der Steuerbilanzgewinn wird auf die Gesellschafter verteilt und von Ihnen in der Einkommensteuer versteuert.
Für die Kapitalkonten, also die Konten über die Privateinlagen und -entnahmen abgeschlossen werden, wird der Handelsbilanzgewinn verteilt.
Hallo Mary!
Zunächst vielen Dank für die Anfrage. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt allerdings auf den nationalen und EU-rechtlichen Außenhandelsregelungen bzw. den reinen Bundes- (= Verbrauch-) steuern .
Doch meine ich, dass die Antwort auf die gestellte Frage klar ist:
Wenn auch nicht ausdrücklich erwähnt, kann aus Gründen der Steuersystematik nur der Steuerbilanzgewinn maßgebend für die Verteilung des Gewinns auf die einzelnen Gesellschafter sein. Auch wenn sich die Steuerbilanz nach wie vor an der Handelsbilanz orientiert, sind die Abweichungen z.T. schwerwiegend.
Beste Grüße
Hervé S.
Hallo,
Jahresüberschuss der handelsbilanz (evtl. mit korrekturen/anpassungen zwischen hb u. stb) ist grundlage für gewinnausschüttung.
mfg ignaz
hallo , leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen. gruss m.b.