Besteuerung Deutschland-Schweiz

Sie ist selbständig beschäftigt in Deutschland, der Ehemann (in Deutschland mit 1. Wohnsitz angemeldet) arbeitet auch selbständig seit 2009 in der Schweiz und zahlt Steuer in der Schweiz.
Wie könnte sie die Doppelbesteuerung vermeiden?
Welche Möglichkeit gibt es, um bei dem Progressionsvorbehalt, das schon versteuerte Einkommen des Mannes nicht zu ihr Einkommen zu addieren.
Gibt es seit 1.01.2011 ein neues Abkommen?
Wer könnte helfen?

Servus,

Wie könnte sie die Doppelbesteuerung vermeiden?

Eine Doppelbesteuerung gibt es in dieser Situation nicht.

Welche Möglichkeit gibt es, um bei dem Progressionsvorbehalt,
das schon versteuerte Einkommen des Mannes nicht zu ihr
Einkommen zu addieren.

Wenn der Wohnsitz in D nicht der gemeinsame Familienwohnsitz ist, sondern er keinen Wohnsitz in D hat und seine Gattin nur ab und zu besucht und umgekehrt genauso, ist er nur in der CH (unbeschränkt) steuerpflichtig und sie nur in D.

Solche Nettigkeiten wie Ehegattensplitting darf man dann natürlich auch vergessen.

Hinweis: Der böse, böse Progressionsvorbehalt bedeutet nicht, daß seine Einkünfte aus der CH noch ein zweites Mal versteuert werden, sondern nur, daß die beiden durch das Besteuerungsrecht der CH für seine Einkünfte keine Vorteile erhalten, die andere Ehepaare in Deutschland bei gleichen Verhältnissen auch nicht haben.

Moral: You can’t have the cake and eat it.

Schöne Grüße

MM

Gibt es seit 1.01.2011 ein neues Abkommen?
Wer könnte helfen?