Besteuerung einer Ausbildungs-LV

Hallo,

ich habe folgende Fragen zu einer theoretisch 1990 bzw. 1993 abgeschlossenen Ausbildungsvorsorge LV (sprich wenn das Kind ein gewisses Alter erlebt (20+25 Jahre) bekommt es eine gewisse „Starthilfe“).

Hier müsste noch eine steuerfreie Auszahlung greifen oder?

Die Leistungszahlung erfolgt - lt. Bedingungen - an den VN (Vater). Wenn dieser die Leistung dann ganz oder teilweise an die Kinder weitergibt, müsste hier Schenkungssteuer anfallen, oder? Wie hoch sind hier nun die neuen Freibeträge??? Und für welchen Zeitraum sind die Schenkungen additiv?

Zahlungen an eine bezugsberechtigte Person (Kinder sind momentan nur für den Todesfall des VN bezugsberechtigt) sind meines Wissens nach steuerfrei, liege ich hier richtig??

Vielen Dank schonmal :wink:
HiO

Hallo,

ich habe folgende Fragen zu einer theoretisch 1990 bzw. 1993
abgeschlossenen Ausbildungsvorsorge LV (sprich wenn das Kind
ein gewisses Alter erlebt (20+25 Jahre) bekommt es eine
gewisse „Starthilfe“).

Hier müsste noch eine steuerfreie Auszahlung greifen oder?

Steuerfreie Auszahlung an den VN, wenn der Vertrag regelmäßige Zahlungen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren vorsieht und die Vertragslaufzeit von 12 Jahren abgeleistet ist.

Die Leistungszahlung erfolgt - lt. Bedingungen - an den VN
(Vater). Wenn dieser die Leistung dann ganz oder teilweise an
die Kinder weitergibt, müsste hier Schenkungssteuer anfallen,
oder? Wie hoch sind hier nun die neuen Freibeträge??? Und für
welchen Zeitraum sind die Schenkungen additiv?

siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deut…

Zahlungen an eine bezugsberechtigte Person (Kinder sind
momentan nur für den Todesfall des VN bezugsberechtigt) sind
meines Wissens nach steuerfrei, liege ich hier richtig??

Zahlungen, die, z.B. im Todesfall, an andere Personen als den VN erfolgen, sind durch das LV-Unternehmen den Finanzbehörden mitzuteilen.
Gruß J.K.

Steuerfreie Auszahlung an den VN, wenn der Vertrag regelmäßige
Zahlungen über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren vorsieht
und die Vertragslaufzeit von 12 Jahren abgeleistet ist.

Hiermit ist eine Beitragszahlung von 5 Jahren gemeint korrekt?
Die Auzahlungsweise (Rente oder Kapital) ist irrelevant?

Die Leistungszahlung erfolgt - lt. Bedingungen - an den VN
(Vater). Wenn dieser die Leistung dann ganz oder teilweise an
die Kinder weitergibt, müsste hier Schenkungssteuer anfallen,
oder? Wie hoch sind hier nun die neuen Freibeträge??? Und für
welchen Zeitraum sind die Schenkungen additiv?

siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deut…

Dankeschön, allerdings steht hier noch, dass die Freibeträge über einen Zeitraum von 10 Jahren „zusammengerechnet“ werden. Wurde in der Reform nicht eine Regelung vereinbart, wonach die geschenkten Beträge abhängig von den vergangenen Jahren nur zu einem bestimmten %-Satz berücksichtigt werden? Also Schenkung vor 5 Jahren = z. B. 70%, vor 7 Jahren nur noch 50% oder so?
Oder habe ich híer irgendwo etwas falsches aufgeschnappt?

Zahlungen an eine bezugsberechtigte Person (Kinder sind
momentan nur für den Todesfall des VN bezugsberechtigt) sind
meines Wissens nach steuerfrei, liege ich hier richtig??

Zahlungen, die, z.B. im Todesfall, an andere Personen als den
VN erfolgen, sind durch das LV-Unternehmen den Finanzbehörden
mitzuteilen.

Und sind dann (im Rahmen der EkSt-Erklärung?) zu versteuern?

Gruß J.K.

Gruß und vielen Dank :smile:
HiO

Hallo,

Hiermit ist eine Beitragszahlung von 5 Jahren gemeint korrekt?

Ja

Die Auzahlungsweise (Rente oder Kapital) ist irrelevant?

Nein. Einmalzahlung steuerfrei. Rentenzahlung mit Ertragsteil steuerpflichtig.

Dankeschön, allerdings steht hier noch, dass die Freibeträge
über einen Zeitraum von 10 Jahren „zusammengerechnet“ werden.
Wurde in der Reform nicht eine Regelung vereinbart, wonach die
geschenkten Beträge abhängig von den vergangenen Jahren nur zu
einem bestimmten %-Satz berücksichtigt werden? Also Schenkung
vor 5 Jahren = z. B. 70%, vor 7 Jahren nur noch 50% oder so?
Oder habe ich híer irgendwo etwas falsches aufgeschnappt?

Änderungen siehe:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Erbschaft Schenkungssteuerrecht/081 Erbschaftsteuer.html)

Zahlungen, die, z.B. im Todesfall, an andere Personen als den
VN erfolgen, sind durch das LV-Unternehmen den Finanzbehörden
mitzuteilen.

Und sind dann (im Rahmen der EkSt-Erklärung?) zu versteuern?

Das LV-Unternehmen muss mitteilen. Nach meiner Kenntnis Steuerpflicht nur im Rahmen Erbschaftssteuer.
Gruß J.K.