Hallo Experten,
Herr Müller hat eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, diese also an keine Basisversorgung gekoppelt. Nun wird Herr Müller 2018 berufsunfähig und ist zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre Jahre alt. Damit ist die Laufzeit seiner Leibrente auf 25 Jahre beschränkt, nach §55 EStDV ergibt sich ein Ertragsanteil von 26% beträgt. Bei einer vereinbarten BU-Rente von 2500 im Monat muss er 2500 * 0,26 * 12 = 7800 Euro im Jahr versteuern.
Jetzt meine Frage: sofern ich weiß, bleibt dieser zu versteuernde Anteil für die gesamte Laufzeit fix. Was passiert aber, wenn Herr Müller eine Leistungssteigerung vereinbart hat und seine BU-Rente jährlich sagen wir 3% steigt? Muss er dann nach wie vor nur 7800 Euro versteuern?
Herzlichen Dank im Voraus!
Temruk
