Besteuerung einer neue DV wenn bereits alte DV da

Hallo zusammen!

Ich benötige Hilfe bei folgender Konstellation:

Eine AN hat eine DV (jährl. 1750,- EUR) die nach §40bEStG pauschal besteuert wird - nun hat die AN (da tarifvertraglich die bAV nur durch Abschluss einer DV vom AG bezuschusst wird)eine neue DV mit mtl. 220 EUR abgeschlossen.
Laut der Versicherung sind die neuen Beiträge aus der Gehaltsumwandlung steuer- und soz.vers.frei, mit der Begründung dass mehrere Versorgungszusagen nebeneinander möglich sind und daher nach §3 Nr.63 EStG steuerfrei sind.
Ich denke dass die neuen Beiträge nur bis zu max. 938,- EUR (4% BMG=2.688,- abzgl. 1.750,-) steuer- und soz.vers.frei sind - wenn überhaupt -, da der zusätzliche Höchstbetrag 1800,- doch nur gewährt wird wenn nicht bereits eine alte DV pauschal besteuert wird?

Hat damit jemand schonmal zu tun gehabt?
Vielen Dank
carol23

Hallo,

die Auskunft der Versicherung ist korrekt.

Die erwähnten 1.800 EUR sind nur für diejenigen zusätzlich steuerfrei möglich, die keine DV § 40b haben.

Gruss Lothar Hauschulz

Hallo carol,

die max. 224 euro in der neuen BAV bleiben steuer- u. sozialabgabenfrei.

Wäre der Vertrag nach §40bEStG nicht gegeben, so hätte der AN die Möglichkeit, zusätzlich zu den 224 Euro noch mal 150 Euro monatlich anzusparen, jedoch nur steuerfrei. Dies ist jedoch durch den 40b- Vertrag nicht möglich. Aber – das war ja eigentlich nicht die Frage.

Jedoch bin ich der Meinung, dass der Vermittler, der den neuen Vertrag anbietet, über die Thematik informiert sein und entsprechend Auskunft geben können sollte. Ist dies nicht der Fall, würde mich das bedenklich stimmen…

Viele Grüße,

Uli.

Hallo carol,

die max. 224 euro in der neuen BAV bleiben steuer- u. sozialabgabenfrei.

Wäre der Vertrag nach §40bEStG nicht gegeben, so hätte der AN die Möglichkeit, zusätzlich zu den 224 Euro noch mal 150 Euro monatlich anzusparen, jedoch nur steuerfrei. Dies ist jedoch durch den 40b- Vertrag nicht möglich. Aber – das war ja eigentlich nicht die Frage.

Jedoch bin ich der Meinung, dass der Vermittler, der den neuen Vertrag anbietet, über die Thematik informiert sein und entsprechend Auskunft geben können sollte. Ist dies nicht der Fall, würde mich das bedenklich stimmen…

Viele Grüße,

Uli.