Besteuerung eines Mietkontos (Freundeskreis)

Hallo Experten,

folgender hypothetischer Fall: Ein kleiner Freundeskreis trifft sich jede Woche einmal, um sich gemeinsam künstlerisch zu betätigen. Dazu wird von zwei Personen des Kreises ein Raum angemietet (mit ordentlichem Mietvertrag) über monatlich 200 Euro inkl. aller Nebenkosten. Der Vermieter versteuert die Mieteinnahme.

Nun muss ja jeden Monat die Miete per Dauerauftrag überwiesen werden. Dazu soll einer der Freunde ein Konto einrichten, auf das alle aus dem Freundeskreis ihre Mietbeiträge einzahlen. Nehmen wir an, es handele sich in der Summe um etwas über 200 Euro.

Frage: Muss die Person, auf deren Namen das Konto läuft, diese Zahlungen, die mit dem Stichwort der gemeinsamen Aktivität versehen sind, versteuern? Falls ja: Was wäre zu tun, um dies zu vermeiden?

Für kompetente Auskunft dankt
Burkhard

Hi,

nein, da das Einsammeln der Mietanteile keine Einkunftsart i.S.d. Einkommensteuergesetz ist.

Schöne Grüße
C.