Besteuerung eines 'Work-andTravel' Jobs

Guten Tag,
angenommen, jemand möchte während seines Urlaubs in Schottland in einem Hotel gegen Kost und Logis arbeiten. Dabei wird höchstwahrscheinlich ein kleines Taschengeld gezahlt, oder Trinkgeld bei rumkommen.
Hier die Fragen: Dieser Jemand ist ganz normaler Angestellter, Steuerklasse 1. Bei dem „Taschengeld“ wird es sich um eine Summe von ca. 50 pound pro Woche handeln, also nach deutscher überlegung ja erstmal wie ein 400 € Job steuerfrei.
-Gibt es diese Regelung auch für Einkommen im Ausland?
-oben genannter Jemand ist während der Zeit weiterhin bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, also muss er sich nicht um eine Auslandskrankenversicherung kümmern - oder?
-Gilt Kost und Logis, bzw. Trinkgeld wie ein „Einkommen“, muss man also da auch noch auf irgendwelche Grenzen achten?

Servus,

der Lohn in UK unterliegt der Besteuerung in UK, nach dortigem Recht. D.h. es gilt für den Lohn alles, was für die andren, lokalen Angestellten des Kneipiers auch gilt.

Schöne Grüße

MM