Besteuerung Erwerbslosenrente

Hallo zusammen,

ein angenommenes Szenario:

Der Vater Valentin hat eine Frau und 3 Kinder. Er arbeitet (Stkl. III) und seine Frau Franka bezieht aufgrund einer schweren Rückenerkrankung eine Erwerbslosenrente. Sie sind gemeinsam veranlagt.

Nun kommt das Finanzamt und kassiert jedes Jahr eine Steuernachzahlung.

Valentin und Franka sind ratlos und finden trotz Recherche im Internet keine Erklärung.

Weiß evtl. wer-weiss-was etwas?

Papa bezieht besteuerten Bruttoarbeitslohn.

Mama bezieht eine Rente, die unversteuert ausgezahlt wird.

Diese Besteuerung wird im Steuerbescheid nachgeholt, mal ganz einfach ausgedrückt.

Ja, auch Renten sind zu versteuern. Und die DR (und auch ein privater Träger)nehmen keinen Stuerabzug vor, so dass nachträglich versteuert werden muss.

Danke für die Infos’s.

Aber… gelten denn für die Erwerblosenrente nicht die Besteuerungsregeln wie bei der gesetztlichen Altersrente (Freibeträge e.t.c.)

Teils, teils. Auch sie wird nur mit dem so. Ertargsteil besteuert. Aber der richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn und ist für jüngere höher.