Besteuerung GmbH & Co.KG

Guten Tag,

ich bereite mich auf eine Prüfung vor und es hapert gerade an folgender Aufgabe:

Müller und Maier sind die beiden Kommanditisten der M&M GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz. Müller ist an der KG zu 50 % und Maier zu 30 % beteiligt. Die übrigen 20 % werden von der M&M Beteiligungsgesellschaft mbH, ebenfalls mit Sitz in Mainz, gehalten, die einzige Komplementärin der KG ist. An der GmbH sind Müller und Maier jeweils zu 50 % beteiligt. Beide üben in der GmbH die Funktion eines Geschäftsführers aus. Die GmbH ihrerseits übt die Geschäftsführung in der KG aus.
Für diese Tätigkeit steht der GmbH aus dem Jahresgewinn der KG eine Vergütung von 120.000 € zu. Zudem erhält sie jährlich 5.000 € für die Übernahme der Vollhaftung in der KG. Weitere Einnahmen hat die GmbH nicht. Für ihre Mitarbeit in der KG erhalten Müller und Maier eine Vergütung von jeweils 50.000 € jährlich. Die KG hat von Maier darüber hinaus Maschinen geleast; hierfür erhält er jährlich 20.000 € als Leasingrate.

Da Müller und Maier die Geschäftsführertätigkeit in der GmbH ausüben, zahlt die GmbH ihnen hierfür ein jährliches Gehalt von jeweils 40.000 €. Die übrigen Betriebsausgaben der GmbH betragen 10.000 €. In 2006 hat die KG nach Zahlung obiger Vergütungen an die Gesellschafter einen Gewinn vor Steuern von 300.000 € erzielt. Dieser Restgewinn steht den Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungen an der KG zu.

Der maßgebliche Gewerbesteuerhebesatz beträgt 450%. Der für die beiden Kommanditisten maßgebliche Est-Tarif lautet 0,42 x – 7914 €, wobei x das zu versteuernde Einkommen in € darstellt. Die beiden Gesellschafter haben keine weiteren Einkünfte erzielt.

a) Ermitteln Sie den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuerbelastung der KG!
b) Ermitteln Sie die Steuerzahlungen und den Gewinn nach Steuern der GmbH!
c) Der bei der GmbH verbleibende Nettogewinn wird zu gleichen Teilen an die beiden Gesellschafter ausgeschüttet. Wie hoch ist unter dieser Annahme das jeweilige Nettoeinkommen des Müller bzw. Maier und wie hoch ihre Einkommensteuerzahlungen für 2006?

Es hapert bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags. Auf der Ebene KG (also Aufgabe a) hat mein Prof gerechnet:

  • 300.000 (Restgewinn)
  • 120.000 (Gehalt GmbH)
  • 5.000 (Haftungsvergütung)
  • 20.000 (Leasing)
  • 100.000 (Gehälter M&M)

Und bei b) hat er geschrieben:

  • 120.000 (Vergüting für Geschäftsführung)
  • 5.000 (Haftung)
  • 60.000 (Anteil Restgewinn)
  • 80.000 (Gehälter)
  • 10.000 (sonst. Ausgaben)

Meine Frage ist nun, warum werden die Gehälter einmal addiert und einmal abgezogen?

Danke fürs lesen und helfen
LG

Es hapert bei der Berechnung des steuerpflichtigen
Gewerbeertrags. Auf der Ebene KG (also Aufgabe a) hat mein
Prof gerechnet:

  • 300.000 (Restgewinn)
  • 120.000 (Gehalt GmbH)
  • 5.000 (Haftungsvergütung)
  • 20.000 (Leasing)
  • 100.000 (Gehälter M&M)

Und bei b) hat er geschrieben:

  • 120.000 (Vergüting für Geschäftsführung)
  • 5.000 (Haftung)
  • 60.000 (Anteil Restgewinn)
  • 80.000 (Gehälter)
  • 10.000 (sonst. Ausgaben)

Meine Frage ist nun, warum werden die Gehälter einmal addiert
und einmal abgezogen?

Hallo,

Grundlage der Berechnung des maßgebenden Gewerbesteuerertrages sind die §§ 4,5 EStG. Die Zahlungen der „Vergütungen“!! stellen nichts anderes als einen Vorabanteil am Gewinn dar. Vielleicht schaut man diesbezüglich noch einmal etwas in die Lehrbücher.
Die 100.000€ gehören also zweifellos zum Gewinn und sind demnach hinzuzurechnen.

Bei der GmbH sind die beiden angestellt und erhalten hierfür Gehalt. Somit mindert dieses als Betriebsausgabe auch den Gewinn.

Gruß