moin moin,
es existiert seit mehreren Jahren eine GmbH mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06.
Die Bilanz und die KST-Erklärung nebst Anlagen werden seit einigen Jahren vom GF ohne Stb. selbst aufgestellt und eingereicht.
Jetzt sollen zur Vereinfachung der Jahresabschlüsse auf ein Kalenderwirtschaftsjahr umgestellt werden.
D.h. es soll ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013 eingelegt werden.
Die notarielle Beurkundungs- und Eintragungspflicht sind insofern abgeklärt.
Wie sieht es mit der Besteuerung aus?
Werden das in 2013 abgelaufene Geschäftjahr (01.07.2012 bis 30.06.2013) und das einzulegende Rumpfgeschäftsjahr (01.07.2013 bis 31.12.2013) zusammengerechnet und die dabei entstehenden Gewinne/Verluste addiert in der KST- und Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2013 eingereicht.
Oder werden zwei getrennte Erklärungen für das Jahr 2013 jeweils für sich eingereicht / abgegeben?
Danke im Voraus.
MfG