Besteuerung Honorarrechnungen/ Nebentätigkeit

Hallo, leider habe ich in den alten Beiträgen keine passende Antwort für nachfolgenden Sachverhalt gefunden.

Jemand der Promotionsstudent (Doktorand) ist, hat an der Universität (Naturwisssenschaften) eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle und will in unregelmäßigen Abständen für ein Planungsbüro als Berater arbeiten. Eventuell ist dies auch nur eine zweimalige Angelegenheit.
Letztes Jahr wurde ein Nebengewerbe (für Tätigkeiten, die die neue Aufgabe mit einschließt) in einer anderen Stadt angemeldet, nach dem Umzug wurde es nun auch umgemeldet.
Die zu erwartenden Einnahmen für die Beratertätigkeit belaufen sich etwa auf 800-1200€.

Die Fragen, die sich nun stellen könnten, schreibt man über diesen Betrag für die Tätigkeit (vermutlich drei Tage Arbeit, über zwei Monate verteilt) eine einzelne Rechnung, oder wäre es steuerlich klüger zwei Rechnungen zu stellen, die bis zu 400€ betragen. Von einer Honorarrechnung habe ich auch schon mal gehört. Es wäre unschön, wenn Du einen etwas zu hohen Betrag höhere Abzüge entstehen würden, als wenn etwas mehr veranschlagt wird.

Muss eine Steuernummer auf die Rechnung?
Für Tipps bin ich dankbar!

Die Fragen, die sich nun stellen könnten, schreibt man über
diesen Betrag für die Tätigkeit (vermutlich drei Tage Arbeit,
über zwei Monate verteilt) eine einzelne Rechnung, oder wäre
es steuerlich klüger zwei Rechnungen zu stellen, die bis zu
400€ betragen.

Das ist ganz egal!

Von einer Honorarrechnung habe ich auch schon
mal gehört. Es wäre unschön, wenn Du einen etwas zu hohen
Betrag höhere Abzüge entstehen würden, als wenn etwas mehr
veranschlagt wird.

Hä? Die „Abzüge“ (gemeint ist wohl Einkommensteuer) sind gleich, egal ob eine Rechnung über 1000 € gestellt wird, oder ob 1000 Rechnungen über 1 € gestellt werden.