Frage ist zu ungenau: Was für eine Firma (Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft, Einzelunternehmen)? Was für eine Niederlassung (Zweigniederlassung, Betriebsstätte , Montage, ständiger Vertreter, Warenlager)? Was macht die Firma im Inland? Die genaue steuerliche Würdigung erfolgt dann nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien.
Frage ist zu ungenau: Was für eine Firma
(Kapitalgesellschaft;
Personengesellschaft, Einzelunternehmen)?
Was für eine Niederlassung
(Zweigniederlassung, Betriebsstätte ,
Montage, ständiger Vertreter, Warenlager)?
Was macht die Firma im Inland? Die genaue
steuerliche Würdigung erfolgt dann nach
Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens
mit Spanien.
Also, es geht um eine Kapitalgesellschaft, deren Hauptsitz nach Spanien verlegt werden soll, wobei eine Niederlassung inklusive ständiger Vertretung und Warenlager in Deutschland verbleibt. Die Firma ist eine Bauunternehmung.
Danke
Anna-Julika
Bleiben Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ODER Sitz der Gesellschaft (wird im Gesellschaftsvertrag verbindlich festgelegt; Aenderungen muessen notariell vorgenommen werden) im Inland?
Bleiben Ort der tatsächlichen
Geschäftsleitung ODER Sitz der
Gesellschaft (wird im Gesellschaftsvertrag
verbindlich festgelegt; Aenderungen
muessen notariell vorgenommen werden) im
Inland?
Hallo!
Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung soll im Inland bleiben, der Sitz jedoch in Spanien mit Filiale in Deutschland.
Gruß
Anna-Julika
sorry, aber dann
ändert sich im inland nicht allzuviel! Das Körperschaftsteuergesetz bestimmt in diesem Fall, dass für die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft, die ihre tatsächliche Geschäftsleitung im Inland hat, diese dann als unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft behandelt wird. Zur Anrechnung: arbeitet der spanische Zweig mit Gewinn oder Verlust?