Besteuerung Kapitalertrag Frankfreich

Hallo Ihr Finanz- und Steuerexperten da draußen!

Folgendes absolut fiktives Szenrio;: Jeman hat Aktien aus meinem Depot bei einer Französischen Bank verkauft. Nun weiß derjenige, dass die Besteuerung der Erträge dort geschieht, wo sie entstehen. In diesem Fall also Frankreich.Was Ihm nun schleierhaft ist, ist die Frage nach der Doppelbesteuerung. Er vermutet mal, dass der Fiskus auch was davon sehen will, oder? Was muss er denn beachten oder tun? Kann er ggf. die Steuern in Frankreich erstattet bekommen, wenn er die Erträge in der deutschen Lohnsteuer ohnehin angeben muss? Bzw was ist der beste (günstigste) Weg in diesem Fall?

ICh bin sicher, er ist dankbar für jeden brauchbaren Rat!VG

Zinserträge werden immer im Wohnsitzstaat besteuert.

Frankreich hat aber wie jeder andere Staat auch das Recht, Quellensteuern einzubehalten.

Somit sind die ausl. Kapitalerträge in D zu erklären, die ausl. Quellensteuer wird aber zumindest teilweise angerechnet, auf der Rückseite der Anlage KAP unter „anrechenbare ausländische Steuer“.