Angenommen jemand hat im letzten Jahr für 7 Monate (von 01.04. - 31.10) in Australien gearbeitet.
Derjenige ist deutscher Student und hat in AUS in der Tochtergesellschaft einer deutschen Firma (allerdings mit australischer Rechtsform - Pty.Ltd) seine Diplomarbeit geschrieben. Das ganze war also Teil des Studiums, wurde aber gut bezahlt.
Dieses Einkommen wurde in Australien zunächst besteuert, mit dem australischen „tax return“ allerdings komplett rückerstattet.
Derjenige hat dann im Dezember in Deutschland (bei der Muttergesellschaft) angefangen zu arbeiten.
Ist es ratsam für 2007 überhaupt eine Steuerklärung abzugeben? Mit dem in Deutschland erzielten Einkommen allein würde er ja unter der Beitrgsbemessungsgrenze liegen und die im Dezember bezahlten Steuern zurück bekommen.
Er war allerdings in keinem der beiden australischen Steuerjahre (bis 30.06. und ab 01.07.) länger als 183 Tage dort, insgesamt aber schon.
Wie wird das in Australien erzielte Einkommen angerechnet?
Vielen Dank!