Besteuerung nach 7 Monaten Arbeit in AUS

Angenommen jemand hat im letzten Jahr für 7 Monate (von 01.04. - 31.10) in Australien gearbeitet.
Derjenige ist deutscher Student und hat in AUS in der Tochtergesellschaft einer deutschen Firma (allerdings mit australischer Rechtsform - Pty.Ltd) seine Diplomarbeit geschrieben. Das ganze war also Teil des Studiums, wurde aber gut bezahlt.
Dieses Einkommen wurde in Australien zunächst besteuert, mit dem australischen „tax return“ allerdings komplett rückerstattet.
Derjenige hat dann im Dezember in Deutschland (bei der Muttergesellschaft) angefangen zu arbeiten.
Ist es ratsam für 2007 überhaupt eine Steuerklärung abzugeben? Mit dem in Deutschland erzielten Einkommen allein würde er ja unter der Beitrgsbemessungsgrenze liegen und die im Dezember bezahlten Steuern zurück bekommen.
Er war allerdings in keinem der beiden australischen Steuerjahre (bis 30.06. und ab 01.07.) länger als 183 Tage dort, insgesamt aber schon.
Wie wird das in Australien erzielte Einkommen angerechnet?

Vielen Dank!

Hi,

keine Angst, der Arbeitslohn für die Tätigkeit in Australien wird in Deutschland als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt angesetzt. Dabei gilt das Durchrechnen in Australien als Versteuerung und es macht nichts, dass der australische Staat im Endeffekt keine Steuer wollte.
Der Arbeitslohn muss in Deutschland in der Steuererklärung angegeben werden und er wirkt sich nur auf den Steuersatz aus. Der australische Steuerbescheid muss der Steuererklärung in Kopie beigefügt werden zum Nachweis der „Versteuerung“.

Er war allerdings in keinem der beiden australischen
Steuerjahre (bis 30.06. und ab 01.07.) länger als 183 Tage
dort, insgesamt aber schon.

macht nichts, da der Arbeitslohn von einer australischen Firma bezahlt wurde

Wie wird das in Australien erzielte Einkommen angerechnet?

nur Progressionsvorbehalt

Schöne Grüße
C.