EU Beschäftigte
Hi,
- Der A arbeitet in Stuttgart, Wohnsitz in Stuttgart,
Privatwirtschaft.
- Die B arbeitet in Luxemburg bei der EU. Wohnsitz ist
Luxemburg, sie unterliegt jedoch nicht der nat.
luxemburgischen ESt., sondern ist quasi exterritorial und
zahlt eine EU-Einkommensteuer.
B gilt in dem Land weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtig, in dem sie zuletzt vor Aufnahme der Tätigkeit bei der EU gewohnt hat (innerhalb der EU).
=> Falls sie vor Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland gelebt hat (?), dann ist sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Dann ist eine Zusammenveranlagung möglich.
Bei vorherigem Wohnsitz irgendwo anders, ist keine Zusammenveranlagung zulässig.
- die B hat noch einen deutschen Wohnsitz, und zwar in ihrer
gemeinsamen Wohnung mit dem A in Stuttgart
Der Wohnsitz ist hier in diesem Spezialfall egal. Die EU stellt entsprechende Bescheinigungen aus, wo man vorher gewohnt hat und deshalb wo man fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Bescheinigungen sind in der Regel richtig. Ich hab aber auch schon eine gesehen, die berichtigt werden musste.
- A und B verdienen beide etwa gleich viel
Wenn A und B nun heiraten, ist die Frage, welche Auswirkungen
dies auf deren steuerliche Veranlagung hätte.
–> Zum einen müssten A und B als Ehepartner mit ihrem
deutschen Einkommen betrachtet werden
–> Zum anderen muss aber auch ihr Familieneinkommen irgendwie
betrachtet werden
–> mit der EU als nicht-Staat gibt es wohl kaum ein
Doppelbesteuerungsabkommen
nee, die Einkünfte von der EU sind in Deutschland steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt. Es darf nicht einmal danach gefragt werden (Höhe). Sie wirken sich nicht aus.
Erzielt derjenige, der fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist, noch andere Einkünfte, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wird dies bei der deutschen Veranlagung angesetzt.
Gerade überleg ist, wie es zu behandeln ist, wenn jemand z.B. als letztes in den Niederlanden gelebt hat, dort also fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist, in Deutschland aber eine Wohnung hat und Familie.
Es läuft wohl auf eine weitere unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland hinaus, wobei ich darüber noch nirgends etwas gelesen habe. Zweimal unbeschränkte Steuerpflicht ist schon möglich. Deshalb tippe ich mal auf diese Lösung…Dann ist auch Zusammenveranlagung möglich (EU Einkünfte bleiben auf jeden Fall außen vor).
–> Die ESt. der EU kennt, soweit ich das überblicke, gar
keinen Splittingtarif, sondern ist „fix“. Dort gibt es aber
auch keine Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. Also quasi
„Modell Friedrich Merz“
Da die dortige Steuer tatsächlich die Einkünfte abschließend besteuert, ist es auch gerecht. Alle, die dort arbeiten, werden gleich besteuert…
Schöne Grüße
C.