Hallo,
die Rentenbewilligung erfolgt rückwirkend ab Sept. 2014 im Februar 2015 mit der Rentennachzahlung. Klar ist, dass die Rentennachzahlung für 2014 gemäß der Zuflusstheorie erst in der Einkommenssteuererklärung 2015 versteuert wird.
Fraglich ist für mich, ob der steuerfreie Anteil nach dem Rentenjahrgang 2014 mit 32 % oder nach dem Jahrgang 2015 mit 30 % in Abzug gebracht wird.
Für die Antwort vielen Dank im Voraus.
L.G. Angelika
Keine Frage: § 22a EStG legt fest: Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz… entnommen aus dejure.org …
Für Sie, Angelika, wird der Besteuerungsanteil bei 68% liegen.
vielen Dank
Hallo Angelika,
entschuldige wenn es etwas gedauert hat. Aber die Antwort auf deine Frage hat „Bärenkind“
sehr genau gegeben, LG diddi3