Ich wechsle Stelle und Wohnsitz aus der Schweiz nach Deutschland. Daher scheide ich aus dem obligatorische Schweizer Vorsorgesystem aus und kann/muss mein Vorsorgevermögen in ein Freizügigkeitskonto bzw. -police einzahlen. Das Geld darf erst bei Pensionierung ausbezahlt werden und würde in der Schweiz erst dann besteuert. Es könnte allerdings frühzeitig zum Erwerb von Eigenwohnraum eingesetzt werden.
Wie eird dieses Vermögen in Deutschland besteuert?
In Deutschland wird zur Zeit keine Vermögensteuer erhoben.
Sollte aus der evtl. Vermietung von Wohnraum o.ä. später mal Einnahmen zufließen, werden diese besteuert.Also–zuznächst passiert nichts!
Hallo,
das muss ein Irrtum sein,ich bin kein Experte??
mfg w.t.
Hallo,
da ich die schweizer Bestimmungen dazu nicht kenne, kann ich dazu auch nichts weiter sagen. Ich vermute allerdings, dass es sich um eine Vorsorge handelt, die dem Zugriff vor der Pensionierung entzogen ist. Also müsste es so sein, dass es einkommensteuerlich nicht relevant ist. Vermögensteuer gibt es nicht mehr, so dass auch das kein Problem ist.
Vermutlich kommt es drauf an,was wie damit in Zukunft geschieht.Ich gehe davon aus, dass es bis zur Pensionierung festgelegt bleibt. Und dass in Deutschland ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Vorsorgesystem aufgebaut wird. Vermengen würde ich es vorsorglich nicht.
Ich hoffe, dies hilft schon mal.
Viele Grüße
Wolfgang
Hallo,
leider kann ich hierzu keine abschließende bzw. erschöpfende Auskunft geben, da ich dieses Konto nicht kenne. Bitte geben Sie mir hierzu ein paar mehr Inforamtionen. Ist es eine Rentenversicherung in die mit Pauschalverstuerung eingezahlt wurde, oder eine normale Geldanlage?
Viele Grüße
Mirko
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo,
es ist eine gesetzliche Versicherung, die über Lohnbestandteile bezahlt wird. Eine Übersicht gibt es hier beim Thema 2. Säule:
http://de.wikipedia.org/wiki/Drei-S%C3%A4ulen-System…
Mit dem Wegzug ins Ausland kann man sich als Arbeitnehmer nicht weiter in der Pensionskasse des ehemaligen Schweizer Arbeitgebers versichern. Das Geld muss dann in ein Freizügigkeitskonto oder einer -police einbezahlt werden. Mehr Infos gibt’s z.B. hier:
http://www.finanzmonitor.com/2-saule/freizuegigkeits…
Viele Grüsse
Sorry da kann ich Ihnen leider nicht helfen
Sorry, kenne ich mich nicht mit aus,
Hallo,
das ist eine sehr interessante Frage. Ich muss gleich vorweg nehmen, dass ich wirklich keine Ahnung habe. Aber dennoch will ich es bischen erörtern.
Ich verstehe es so, dass es hier im spezifischen um die Rentenzahlung geht. Dabei ist nach Artikel 19 DBA Deutschland-Schweiz zu handeln, wonach die Schweiz das Besteuerungsrecht hätte. Da Sie nun jedoch Wohnsitz und Arbeitgeber wechseln, würde der Ertragsanteil der Rente in Deutschland besteuert werden, jedoch unter Abzug der abgeführten Quellensteuer aus der Schweiz. Dazu gibt es viele BFH-Urteile. Aber mit diesem Sachverhalt würde ich lieber einen „realen“ Experten fragen. Das DBA ist nicht so einfach und hat viele Ausnahmeregelungen, gerade das zwischen Deutschland und Schweiz
Beste Grüße